Kindergeld & Hartz IV

Kindergeld & Hartz IV

Bezieht man das Arbeitslosengeld 2 (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt), ist in vielen Fällen der Streit mit der Familienkasse bzw. mit der Arbeitsagentur schon vorprogrammiert.

Immerhin werden die Leistungen der Familienkasse dem Arbeitslosengeld 2 voll angerechnet und damit praktisch abgezogen.

Dabei scheint aber die Rechtsgrundlage für den praktischen Entzug des Kindergeldes gar nicht mehr gegeben zu sein und das bereits seid Anfang 2008. Wie die Seite www.gegen-hartz.de jetzt mitteilte, ist die interne Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit als absolut fragwürdig einzustufen.

Hartz IV als Minimum

Man muss sich das aber auch einmal vorstellen. Der Regelsatz von dem Arbeitslosengeld 2 ist ja nun wirklich eher knapp bemessen.

Das ist natürlich auch richtig so, denn Hartz IV ist ja lediglich eine Existenzminimumssicherungsmaßnahme.

Dieses Steuergeld soll ja nicht dazu dienen, dass sich jemand ein entspanntes Leben auf unserer aller Kosten machen kann, sondern es sollte viel mehr als letztes Sicherungsnetz in unserer sozialen Hierarchie angesehen werden.

Nichtsdestotrotz ist natürlich auch so, dass wenn in solch einer Familie ein Kind hineingeboren wird, dass dann die Finanzen nochmals zusätzlich leiden. Der monatliche Mehrbetrag für das Kind dürfte in der Regel nicht ausreichen, um dieses vernünftig versorgen zu können.

Versorgen bedeutet ja nicht nur, sein eigenes Kind ernähren zu können, sondern vielmehr es ihm auch zu ermöglichen, an dem allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für Kinder ist es daher besonders wichtig, Sportvereine besuchen zu können und verschiedene Angebote in den Ferien nutzen zu dürfen. All das hat aber natürlich immer auch etwas mit den Finanzen der Eltern zu tun.

mal nachrechnen

Genau bei dieser Problematik setzt ja eigentlich das Kindergeld an. Eine Familie ohne Bezug von dem Arbeitslosengeld 2, darf ja das Kindergeld behalten und es dann im Sinne des Kindes investieren.

Also hat man dann jeden Monat mindestens 184 € mehr zu Verfügung.

Eben genau diese 184 € werden aber dem sogenannten Hartz-IV-Empfänger von den Regelleistungen wieder abgezogen. Das ist in meinen Augen und für mein Rechtsempfinden nicht in Ordnung.

Die Frage ist ja auch, was bitte das Kind denn dafür kann, dass die Eltern das Arbeitslosengeld 2 beziehen müssen. Das neugeborene Kind wird von Anfang an benachteiligt und es ist nachgewiesen, dass Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, auch einen wesentlich schwereren Standpunkt im Leben besitzen werden. Das fängt bereits im Kindergarten an, wo sich die Kinder zum Teil über die Markenkleidung identifizieren. Geht über die Schulausbildung und wird bei der Wahl zum richtigen Beruf vielleicht noch nichtmals enden.

Kindergeld für alle?!

Grundsätzlich würde ich es also definitiv begrüßen, wenn auch die Bezieher von dem Arbeitslosengeld 2 zumindest das Kindergeld für ihre Sprösslinge behalten dürften.

Immerhin hätte man damit eine erweiterte finanzielle Möglichkeit, seinen Kindern wirklich etwas Gutes zu tun. Wir können also gespannt sein, ob aufgrund der geänderten Rechtslage die Kindergeldanrechnung auf Hartz IV rechtswidrig ist bzw. wird.

Sobald ich weitere Informationen dazu erhalte, werde ich hier natürlich direkt wieder darüber schreiben. Ich wünsch euch bis dahin eine schöne Zeit und genießt die letzten sonnigen Tage.

euer Simon

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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