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Kindergeld für Hartz IV Empfänger

Kindergeld für Hartz IV Empfänger

Kaum ein Thema polarisiert bereits schon so lange die arbeitsuchenden Eltern, wie der Bezug vom Kindergeld und dessen Einschränkungen durch den Gesetzgeber.

Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass dieser Artikel sich eher auf die Bezieher von dem Arbeitslosengeld 2 (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) bezieht.

Arbeitslosengeld 1 – Empfänger dürften keinerlei Probleme mit dem Erhalt vom Kindergeld besitzen.  😉

Kindergeld für Hartz IV Empfänger ist deshalb so ein schwieriges Thema, da viele die jetzige Regelung als unfair und zum Teil als diskriminierend empfinden. Was ich auch nachvollziehen kann, denn die Bezieher vom Hartz IV dürfen ihr Kindergeld rein rechnerisch nicht behalten, da es vom Arbeitslosengeld 2 abgezogen wird bzw. dort mit angerechtet werden muss.

Kindergeld und Hartz IV

Gerechtfertigt wird diese Maßnahme mit der These, dass die Hartz-IV Leistungen lediglich die Existenzminderungssicherung darstellen. Rein rechtlich mag das sicherlich richtig sein, da das Kindergeld eine steuerliche Leistung darstellt.

Doch ob wir damit den betroffenen Kindern und uns als Gesellschaft auch selber mit diesem Verhalten etwas Gutes tun, ist eine ganz andere Frage.

Es gibt bereits einige Studien, die ganz klar die Meinung vertreten, dass Kinder aus Hartz 4 Familien grundsätzlich ein wesentlich höheres Risiko besitzen benachteiligt zu werden, als andere Gleichaltrige.

Sowohl in der Schule wie auch in der Freizeit spielt Geld nun mal eine wichtige Rolle und kann auch nicht so einfach wegdiskutiert werden.

Warum man dann hergeht und mit aufwendigen Vereinbarungen und Verabschiedungen diese sogenannten Bildungsgutscheine ins Leben gerufen hat, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich möchte gar nicht wissen, was für die Planung, Durchführung und Durchsetzung dieser Idee an Geld in den Sand gesetzt wurde. Hätte man diese Summe eingesetzt um Familien mit Hartz IV Leistungen aktiv zu unterstützen, wäre sicherlich wesentlich mehr dabei herausgekommen.

Sei es, wie es ist. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist es nun mal so, dass das Kindergeld für Hartz IV Empfänger voll anzurechnen ist und dass es dort auch keine Schlupflöcher gegen gibt.

Kindergeld für volljährige Kinder

Keine? Fast, denn eine kleine Möglichkeit gibt es zumindest noch für die Eltern von volljährigen Kindern.

Grundsätzlich ist es ja so, dass das Kindergeld zwar für die Kinder ausgezahlt, die aktive Leistung selber aber auf das Konto der Eltern überwiesen wird.

Folglich dessen wird das Kindergeld auch bei den Eltern als Einnahme angerechnet. Zieht das Kind nun in eine eigene Wohnung, bleiben die Eltern aber dennoch die Kindergeldempfänger. Möchte man dies ändern, muss man bei der Familienkasse anrufen und dort mitteilen, dass der Nachwuchs nun eine eigene Wohnung bewohnt und das Kindergeld auch auf sein Konto überwiesen haben möchte.

Veränderungsmitteilung der Familienkasse

Ihr werdet danach eine Veränderungsmitteilung zugeschickt bekommen, auf der ihr die Bankverbindung des Kindes angeben könnt.

Der Kindergeldberechtigte selber sowie das Kind unterschreiben dieses Formular und schicken es zu ihrer Familienkasse zurück.

Legt am besten ein kurzes Anschreiben mit bei, indem ihr den Sachbearbeiter der Kindergeldkasse um eine Bescheinigung bitte, dass das Kindergeld nun auf das Konto des Kindes überwiesen wird.

Wenn ihr diesen Nachweis bei der auszahlenden Stelle für das Arbeitslosengeld 2 vorlegt, sollte euch das Kindergeld nicht mehr von den Hartz IV Leistungen abgezogen werden. Bezieht der Nachwuchs hingegen auch das Arbeitslosengeld 2, wird es jedoch nun dort angerechnet und abgezogen. Also lohnt sich dieses Vorgehen meist nur dann, wenn das eigene Kind beispielsweise auch eine Ausbildung aufgenommen hat, nun eine eigene Wohnung bewohnt und zu dem Azubigehalt vielleicht noch BAföG oder ähnliche staatliche Zuschüsse bekommt.

Dabei dürfte das Kindergeld durchaus weiter bezogen werden und niemand bekommt etwas angerechnet. :mrgreen:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch eine gute Zeit!
Euer Simon

Bildquellem
Artikelbild: ©panthermedia.net Konstantin Gastmann
Oben-Links: ©panthermedia.net Falko Matte
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Piotr Marcinski
Mitte-Links: ©panthermedia.net Yuri Arcurs

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