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Kindergeld Einkommensgrenze 2012

Kindergeld Einkommensgrenze 2012

Dass es beim Kindergeld 2012 bald keine Einkommensprüfung mehr geben wird, dürfte bereits fast jeder mitbekommen haben. Immerhin wurde dies bereits mehrfach im Internet und aber auch im Fernsehen und Radio publiziert.

Etwas unbekannter ist, dass auch der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits für 2011 von ehemalig 920 auf 1000 € angehoben wurde.

Diese Entscheidung wurde am 23 September 2011 im Rahmen vom Steuervereinfachungsgesetz beschlossen und am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Doch was hat der Arbeitnehmerpauschbetrag mit dem Kindergeld zu tun?

Kindergeld Einkommensgrenze 2011 und 2012

Einkommensgrenze Kindergeld

Das die Einkommensgrenze für das Kindergeld 2012 vollständig wegfällt ist übrigens nicht ganz richtig.

Die Neuregelung beim Bezug vom Kindergeld und dessen Einkommensgrenze gilt lediglich für Kinder in der ersten Ausbildung.

Ab der zweiten Ausbildung, wozu durchaus auch Meister-und Technikerschulungen gehören können, kann das Einkommen sehr wohl eine Rolle spielen. Gerade wenn man nebenbei noch arbeiten geht.

Das bedeutet also, dass es sehr wohl noch eine Kindergeld Einkommensgrenze 2012 gibt, jedoch nur für die Mitmenschen von uns, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Interessant dabei ist die Sache, dass die Einkommensgrenze beim Kindergeld nicht erhöht wird. Diese beläuft sich aktuell im Jahr 2011 auf 8004 €. Dieser Betrag steht den Kindern auch für 2012 zur Verfügung – mehr jedoch nicht. Diese Tatsache ist für alle wichtig, die sich für weitere Fort- und Ausbildungsmaßnahmen interessieren.

Arbeitnehmerpauschbetrag 2011 und 2012

Arbeitnehmerpauschbetrag

Dieser steuerlich relevante Betrag in Höhe von ehemalig 920 € ist auch für das Kindergeld ein interessanter Wert, da dieser oftmals über den Bezug vom Kindergeld entscheidet.

Bezieht ein Kind im Rahmen seiner Ausbildung ein Lehrlingsgehalt, muss dies der Familienkasse mitgeteilt und angegeben werden.

Ebenso werden Ferienjobs und aber auch Nebenjobs und Gefälligkeitsarbeiten bei der Berechnung mit herangezogen, wenn man sie denn gemeldet hat. Der Kindergeldberechtigte hat bei einem zu hohen Einkommen nur noch die Möglichkeit, die sogenannten Werbungskosten in Abzug zu bringen.

Das bedeutet, dass man gegenüber der Familienkasse alle Ausgaben angeben kann, die einem im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang bezogen auf die Ausbildung entstanden sind. Anders als bei der klassischen Steuererklärung müssen bei dem Werbungskostenformular der Familienkasse alle Angaben belegt werden.

Quittungen sind wichtig!

Wenn man also nicht mehr alle Quittungen und Rechnungen von seinen Käufen hat, kann es durchaus dazu führen, dass die entstandenen Kosten nicht mit berücksichtigt werden können.

Genau da greift jetzt der Arbeitnehmerpauschbetrag ein und gewährt einem die Pauschale.

Dieser neue Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 € gilt übrigens auch jetzt schon für 2011, da diese Festsetzungen schon jetzt verabschiedet wurde und muss nicht belegt werden, da es eine Pauschale ist.

Was bedeutet das?

Gut für Kindergeldbezieher!

Als Fazit kann man in jedem Fall festhalten, dass aufgrund dieser Erhöhung es durchaus einige Kindergeldbezieher geben wird, die das Kindergeld wieder beantragen und auch erhalten werden.

Das Schöne dabei ist, dass die Neuregelung ja schon bereits für dieses Jahr 2011 gilt.

Daher ist in jedem Fall auch zu überprüfen, ob bereits abgelehnte Kindergeldanträge eventuell wieder eine Chance zur Reaktivierung besitzen und man das Kindergeld dann weiter beziehen kann.

Auch wenn der Betrag der Erhöhung um 80 € pro Jahr eher als minimal zu bezeichnen ist, stellt es dennoch für einige Kindergeldbezieher sicherlich das Zünglein an der Waage dar. Ich empfinde diese Entscheidung der Bundesregierung als absolut richtig und als eine gute Maßnahme, Familien weiter ein bisschen zu entlasten.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute und eine schöne Zeit!
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Matthias Haupt
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