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Kindergeld: Bis zu welchem Alter?

Kindergeld: Bis zu welchem Alter?

Bei dem Bezug von Kindergeld kommt immer mal wieder die Frage auf, bis zu welchem Alter man diese staatliche Unterstützung überhaupt erhalten kann.

Die mögliche Bezugsdauer von Kindergeld richtet sich dabei nach verschiedenen Kriterien.

Umso mehr verwundert es mich, wenn ich im Internet pauschale Antworten zu lesen bekomme.

Da findet man tatsächlich solche Aussagen, dass man das Kindergeld nur bis zur Volljährigkeit erhalten kann oder generell und grundsätzlich bis zum 25. oder gar bis zum 27. Lebensjahr.

Dass sich das aber so einfach nicht sagen lässt, dürfte einem eigentlich spätestens dann klar werden, wenn man sich zumindest nur einmal oberflächlich in die Bedingungen vom Kindergeld einlesen würde.

Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr

Kindergeld bis 18

Grundsätzlich ist es so, dass man das Kindergeld in Deutschland und in der EU bzw. in den EWR Staaten bis zur Volljährigkeit erhalten kann. Dazu muss man in der Regel lediglich nachweisen, dass das Kind geboren wurde und dass es sich in dem Haushalt der Kindergeldempfänger befindet.

Aber schon bei dieser einfachen Regelung gibt es bereits Ausnahmen und Sonderregelung. So kann das Bezugsrecht von Kindergeld für die Eltern entfallen, wenn das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht.

Besonders interessant wird es dann, wenn sich das Jugendamt oder das Jobcenter mit einmischt. In der Regel ist dies aber nicht der Fall und man kann zumindest diesen Grundsatz aufrechterhalten, dass man meist ein Anrecht auf das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr besitzt. Im Zweifel immer die Familienkasse anrufen und nachfragen!

Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr

Kindergeld ab 18

Sobald das Kind dann volljährig geworden ist, gelten ab dem Folgemonat des Geburtstages besondere Regelungen und Bestimmungen.

Ein Bezug von Kindergeld ist nur noch dann möglich, wenn man der Familienkasse nachweist, was das Kind aktuell an Bemühungen auf sich nimmt.

Bis Ende 2011 ist es zudem auch noch so, dass die Einkommensverhältnisse nachgewiesen werden müssen. Ab 2012 wird die Kindergeld Einkommensgrenze für den Großteil der Kinder aufgehoben, da dort der Kindergeldbezug in der ersten Ausbildung völlig einkommensunabhängig abgewickelt werden kann.

Aber auch die zweite Ausbildung kann weiterhin gefördert werden. Für die genauen Bedingungen würde ich im Einzelfall immer die passende Information bei der Familienkasse einfordern.

Ausbildungssuche reicht!

Es ist aber nicht so, dass man ab dem 18. Lebensjahr zwangsweise in einer Ausbildung, Weiterbildungsmaßnahme oder Studium sein muss.

Die reine Arbeitssuche, im Idealfall bei der Arbeitsagentur auch dokumentiert, löst beispielsweise schon einen Anspruch auf das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr aus.

Oftmals geistern im Internet auch die Gerüchte herum, dass man ab dem Tag der Volljährigkeit das Kindergeld nur dann bekommt, wenn man auch einer Ausbildungstätigkeit nachgeht.

Das ist aber definitiv nicht richtig. Auch die reine Ausbildungssuche wird mit dem Kindergeld unterstützt und gefördert. Wichtig dabei ist, dass man immer in engem Kontakt mit der Arbeitsagentur bleibt und sich dort als Ausbildungsuchend registrieren lässt. Nur dann ist gewährleistet, dass die Familienkasse das Kindergeld ohne weitere Schwierigkeiten überweist.

Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr

Kindergeld bis 27

Für große Verwirrung sorgt ganz offensichtlich auch die maximale Bezugsdauer vom Kindergeld. Früher war es einmal so, dass das Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden konnte.

Das wurde aber mit dem Steueränderungsgesetz 2007 aufgegriffen und es wurde die Absenkung auf das 25. Lebensjahr verabschiedet.

Daraufhin wurden viele Klagen von Eltern eingereicht, die diese Entscheidung nicht hinnehmen wollten. Wenn ich jedoch richtig informiert bin, sind die letzten Versuche diese Grenze wieder aufzuheben, bereits im Jahr 2010 gescheitert. Es gilt also die maximale Bezugsdauer bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Einzige Ausnahme dabei gilt das Kindergeld für behinderte Kinder. Dort ist unter Umständen sogar ein lebenslanges Bezugsrecht möglich. Wichtig dabei ist, dass man sich immer mit der Familienkasse in Verbindung setzt, wenn man ein gesundheitlich stark eingeschränktes Kind zuhause pflegt. Pauschale Aussagen sind hier einfach nicht angebracht, da die Familienkasse immer die Einzelsituation prüfen wird.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute und eine schöne Zeit!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
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