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Kindergeld beantragen Teil 13: Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes

Kindergeld beantragen Teil 13: Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes

Im heutigen Teil geht es darum, wie das Kind das Kindergeld selber beantragen und erhalten kann.

Zu allererst ist zu sagen, dass der Kindergeldberechtigte jedoch weiterhin einer der Elternteile bleiben wird.

Der Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes ist nicht zu verwenden, wenn einer der Elternteile dem Kind Unterhalt gewährt.

Auch wenn das Kind noch bei einem Erziehungsberechtigten lebt, muss das Kindergeld an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden. Eine Abzweigung ist hier ausgeschlossen!

Oma und Opa beantragen das Kindergeld

Erziehungsberechtigt können auch die Tante, Oma und auch allgemeine Verwandte usw. sein.

Ebenfalls kommt dieser Antrag auf Kindergeld nicht zum Tragen, wenn das Kind lediglich für den Zweck einer Ausbildung vorübergehend eine eigene Wohnung bewohnt und abschließend wieder zu seinen Eltern ziehen wird.

Generell gilt, dass man möglichst immer versuchen sollte, sich innerhalb der Familie zu einigen. Nur wenn das nicht klappt und das Kind keinerlei Unterstützung von seinen Eltern erfährt, ist der Schritt zur Familienkasse genau richtig.

Der Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes ist also für die Kinder gedacht, die eine eigene Wohnung bewohnen, sich selbst versorgen müssen und keine oder nur sehr eingeschränkte Bar-Unterhaltsleistungen von ihren Eltern beziehen.

In jedem Fall muss das Kind für die Beantragung vom Kindergeld auch den entsprechenden Antrag stellen. Darüber hinaus ist natürlich nachzuweisen, dass das Kind eine eigene Wohnung bewohnen. Dies wird in der Regel mit einer Haushaltsbescheinigung gemacht.

Das Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes ist der einzige Antrag, wo das Kind bei der Familienkasse auch der Antragsteller ist. Bei allen anderen Anträgen muss zwangsweise Vater oder Mutter als Antragsteller eingetragen werden. Hier aber kann sich das Kind selber eintragen, da es ja auch selber das Kindergeld beziehen möchte.

Einfache Kindergeldformulare

Schaut man sich das Formular an, fällt einem relativ schnell auf, dass es sich lediglich nur um eine DIN A4 Seite handelt.

Ganz oben links auf dem Antrag muss die Kindergeldnummer mit angegeben werden.

Weiß man diese Nummer nicht, so muss man ein Schreiben für die Familienkasse mit beilegen, wo man dies erklärt. Immerhin dürfte die Kindergeldnummer die einzige Möglichkeit für die Behörde sein, die entsprechenden Personen sicher zu identifizieren.

In jedem Fall würde ich oben rechts die Telefonnummer eintragen, so dass der Sachbearbeiter der Familienkasse die Möglichkeit hat, einen bei Fragen direkt und ohne Zeitverlust zu erreichen.

Für die Bearbeitungszeit würde ich ca. 6-8 Wochen einrechnen, da bei einer Abzweigung auch immer die Eltern mit angeschrieben werden.

Oben bei den Angaben des Antragstellers, trägt sich das Kind selber ein und ergänzt seinen Namen mit den Angaben seines Geburtsdatums, des Familienstandes und seiner eigenen Anschrift. Achtet darauf, dass man auch bei der angegebenen Anschrift gemeldet ist. Ist dies noch nicht erfolgt, unbedingt nachholen, da wir in Deutschland die Meldepflicht haben!

Ebenso wichtig ist die Angabe, ob man eine eigene Wohnung bewohnt und auch sich selbst versorgt. Lebt man in einer WG, trägt aber selber die Kosten für die Verpflegung, Nebenkosten usw. mit, so kann man auch ein Ja ankreuzen. Ich würde aber sicherhaltshalber WG dahinter schreiben, damit es zu keinem Zeitpunkt zu Missverständnissen kommen kann.

Bei den Kontoangaben sollte möglichst immer die eigene Bankverbindung angegeben werden. Ist dies nicht möglich und man möchte einen Dritten eintragen, so würde ich dies dort deutlich hinschreiben. Auch muss der Kontoinhaber dann mit unterschreiben.

Wichtige Fragen für das Kindergeld

Die nächsten Fragen sind nicht für jeden gleichermaßen einfach auszufüllen.

So wird auch gefragt, wer das Kindergeld aktuell bezieht, bei welcher Familienkasse man betreut wird und unter welcher Kindergeldnummer man geführt wird.

Generell gilt, dass man immer nur die Angaben tätigen sollte, die man auch wirklich weiß. Ist man sich unsicher oder liegen einem keine Informationen vor, würde ich auch nichts ankreuzen. Raten dürfte er mehr schaden als nützen.

In der Regel werden bei der Beantragung vom anteiligen Kindergeld noch folgende Formulare benötigt:

Hauptantrag auf Kindergeld Kg1

Dort ist der Antragsteller entweder die Mutter oder der Vater – je nachdem wer der Kindergeldberechtigte war bzw. ist. Dieser Kindergeldantrag muss auch von demjenigen unterschrieben werden. Ist dies nicht möglich, kann das Kind diesen Antrag aber soweit schon ausfüllen wie möglich und ihnen Blanko – also ohne Unterschrift mit einreichen.

Einverständniserklärung der Eltern

Hat man noch Kontakt zu den Eltern und ist ein vernünftiges Gespräch möglich, kann man die Bearbeitungszeit erheblich abkürzen. Setzt ein Schreiben auf, in dem die Eltern erklären, dass sie damit einverstanden sind, dass das Kind das Kindergeld direkt erhält. Darüber hinaus muss bestätigt werden, dass keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet werden und dass beispielsweise die Mutter damit einverstanden ist, dass der Vater der Kindergeldberechtigte ist. Oder eben das der Vater damit einverstanden ist, dass die Mutter die Kindergeldberechtigte ist – je nachdem wer es halt sein kann oder möchte. Der jenige wird dann auch als Kindergeldberechtigte in dem Hauptantrag auf Kindergeld Kg1 eingetragen.

Haushaltsbescheinigung

Diese dient lediglich zur Bestätigung, dass das Kind eine eigene Wohnung bewohnen. Ausgefüllt wird dies in der Regel bei dem Einwohnermeldeamt und sollte kostenfrei erfolgen. Für eventuelle beglaubigte Kopien der Haushaltsbescheinigung wird aber meist eine Gebühr erhoben.

Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes

Den Antrag haben wir gerade eben hier besprochen – der ist natürlich auch mit einzureichen.

Fazit

Kindergeld selber beantragen möglich

Grundsätzlich ist es jedem Kind in Deutschland möglich, das Kindergeld auch selber zu beziehen, wenn entsprechende Voraussetzungen dafür vorliegen.

In jedem Fall würde ich aber immer bei der Familienkasse anrufen und dort mein Anliegen schildern. Dabei ist leider zu beachten, dass man als Kind keine Auskunft zu den Leistungsdaten der Eltern erhält.

Man kann aber wohl dort alle Unterlagen anfordern, die man dann ganz bequem nach Hause geschickt bekommt.

Hat man eine Frage oder benötigt Hilfe bei dem Ausfüllen der Dokumente, kann man ebenfalls bei der Familienkasse anrufen oder dort persönlich vorsprechen.

Schickt man die Unterlagen wieder komplett zurück, verwendet immer das Einwurfeinschreiben! Sonst sind die Dokumente vielleicht weg und ihr bekommt kein Kindergeld.

Ich wünsche euch alles Gute und viel Erfolg bei Beantragung von Kindergeld. Ich hoffe, dass dieser Beitrag euch ein bisschen helfen konnte. Habt ihr bereits Erfahrungen mit der Familienkasse gemacht oder hab ich hier noch einen Punkt vergessen, dann schreib mir bitte einen Kommentar. Auch Fragen sind jederzeit gerne gesehen und werden so wie es mir möglich ist auch ausführlich beantwortet.

Von Herzen alles Gute!
euer Simon

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
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