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Kindergeld 2012: Welche Nachweise werden benötigt?

Kindergeld 2012: Welche Nachweise werden benötigt?

Welche Nachweise bei der Beantragung des Kindergelds benötigt werden, kann man bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

Telefonnummer der Familienkasse: 01801 54 63 37

Nach meiner Erfahrung nach muss ich allerdings sagen, dass auch nach der Antragstellung wiederum weitere Nachweise angefordert werden können, wenn der Antrag nicht komplett war.

Daher finde ich es besser, sich vorab kundig zu machen und dementsprechend einen Antrag mit möglichst allen Nachweisen abzugeben.

Dadurch spart man sich Zeit und unnötigen Ärger, der gerade in der Anfangszeit mit dem Kind nur weiteren Stress verursacht.

Die Geburtsbescheinigung

Die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung ist ein Nachweis, den man vom Standesamt im jeweiligen Geburtsort erhält und der dem Kind praktisch auch amtlich das Leben einhaucht.

Für das Kindergeld ist es notwendig, die Geburtsbescheinigung im Original dem Antrag beizulegen.

Ein Original ist unter Umständen als Nachweis nicht unbedingt nötig, wenn eine beglaubigte Kopie mit eingereicht wird.

Da bei den Geburtsbescheinigungen jedoch auch eine extra Ausfertigung für das Kindergeld erstellt wird, kann man aber das Dokument ruhig bedenkenlos im Original abgeben.

Durch die Geburtsurkunde wird übrigens nachgewiesen, dass das Kind geboren ist und wo der derzeitige Wohnort des Kindes ist. Die Geburtsurkunde ist nur einzureichen, wenn die Familienkasse einen dazu auffordert. Die Geburtsbescheinigung zur Beantragung vom Kindergeld ist hingegen immer einzureichen.

Die Haushaltsbescheinigung

Das Kindergeld kann in der Regel nur dann ausgezahlt werden, wenn das Kind zum Haushalt des Antragstellers gehört.

Bei der Geburt des Kindes wird dies durch die Geburtsurkunde vorausgesetzt.

Ansonsten muss durch eine Haushaltsbescheinigung die Zugehörigkeit zum eigenen Haushalt nachgewiesen werden. Dabei ist es wichtig, dass das Kind in dieser Gemeinschaft lebt, dort erzogen und betreut wird und auch finanziell mit den Mitteln dieses Haushalts versorgt wird.

Dabei ist die bloße Meldung beim Einwohnermeldeamt nicht maßgebend.

Ist das Kind zeitweise auswärts untergebracht, zum Beispiel wegen einer Schul- oder Berufsausbildung, bleibt die Haushaltszugehörigkeit im Normalfall erhalten und ist in dem Fall auch nicht meldepflichtig.

Die Haushaltsbescheinigung weist übrigens bei einem volljährigen Kind nach, dass es immer noch zum Haushalt der Mutter/Vater gehört.

Sie kann von der Familienkasse angefordert werden, wenn das Kind nicht mehr bei seinen Eltern, sondern zum Beispiel bei den Großeltern oder anderen Personen, die Anspruch auf Kindergeld haben, lebt. Eine Haushaltsbescheinigung kann ebenfalls bei Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder von der jeweiligen Familienkasse angefordert werden.

Die Lebensbescheinigung

Als Nachweis für das Kindergeld ist nicht immer eine Haushaltsbescheinigung notwendig.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Kinder von der Familienkasse berücksichtigt werden, die nicht im Haushalt des Anspruchsberechtigten leben.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kind im Heim untergebracht ist. Um das entsprechend nachzuweisen, ist eine sogenannte Lebensbescheinigung auszufüllen.

Die Bescheinigung muss durch die entsprechende Meldebehörde oder der öffentlichen Stelle beglaubigt werden.

Für Heimkinder genügt die Bestätigung der Heimleitung. Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung, ist eine Lebensbescheinigung nicht unbedingt einzureichen. In diesem Fall genügt eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung als Nachweis.

Die Schul- oder Ausbildungsbescheinigung

Die Schul- oder Ausbildungsbescheinigung ist eine kleine und einfache Bescheinigung, die der Familienkasse nachweist, dass das Kind zur Zeit einer Betätigung nachgeht.

Befindet sich das Kind in einer Ausbildung und besucht gleichzeitig die Berufsschule, ist eine eigene Bescheinigung der Berufsschule als Nachweis nicht einzureichen.

Die Bescheinigung des jeweiligen Ausbildungsbetriebes, bei dem die Ausbildung vorgenommen wird, ist als Nachweis völlig ausreichend.

Grundsätzlich gilt bei allen Nachweisen für das Kindergeld, dass die Familienkasse einen immer anschreibt und schriftlich mitteilt, welche Nachweise im Einzelnen einzureichen sind. Kommt der Aufforderung immer nach sonst droht die Einstellung der Kindergeldzahlung.

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Alles Gute
euer Simon

Bildquellen
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