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Kindergeld 2012: Die Anträge, Infos & Links

Kindergeld 2012: Die Anträge, Infos & Links

-Hier der Schnellzugriff-
Kindergeldantrag neugeborenes Kind Vollwaisen deutsches Kindergeld Haushaltsbescheinigung Lebensbescheinigung Einkünfte und Bezüge Schulbescheinigung Ausbildungsverhältnis Werbungskosten Ende Berufsausbildung kein Ausbildungsplatz eigenes Kindergeld Veränderungsmitteilung
Im Rahmen unserer Anleitungsserie hier auf Litia.de konnten bereits einige wichtige Formulare näher beleuchtet und auch erklärt werden.

Damit man sich nun nicht mühevoll durch die einzelnen Beiträge klicken muss, habe ich hier eine kleine Zusammenfassung für die Beantragung vom Kindergeld 2012 erstellt.

Im Rahmen dieser Artikel geht es ausschließlich um die Formulare.

Sollten also allgemeine Fragen auftreten, haben wir ganz oben rechts den orangen Button mit der Aufschrift Dein Kindergeld. Dort sind alle Regelungen zum Kindergeldbezug von uns abgedruckt und auch erklärt worden.

Hast du eine ganz individuelle Frage, speziell deine Situation betreffend, dann schreibe einfach einen Kommentar. Wir werden wie immer schnellstmöglich reagieren.

Kg1: Der Kindergeldantrag

Infos zum KindergeldDer Hauptantrag auf Kindergeld ist in der Regel immer dann zu verwenden, wenn das erste Kind geboren wurde, ein Pflegekind aufgenommen wird oder wenn das volljährige Kind nach längerem Aussetzen vom Leistungsbezug wieder Kindergeld erhalten soll.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Kindergeldantrag KG1<<<

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Kg1k: Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind

Infos zum KindergeldWie der Name des Formulares schon sagt, ist dieser stark vereinfachte Vordruck nur dann einzureichen, wenn ein weiteres Kind geboren wurde. Das besondere Merkmal von diesem Vordruck ist, dass nur stark eingeschränkt neue Informationen bekannt gegeben werden müssen. In jedem Fall ist jedoch die originale Geburtsbescheinigung mit einzureichen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Kindergeld für ein weiteres Kind Kg1k<<<

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Kg1a: Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen

Infos zum KindergeldFür Kinder ist es sicherlich eine schlimme Sache, wenn sie ihre leiblichen Eltern nicht kennenlernen durften oder sie nicht wissen, wo diese Leben. Ist eine Ermittlung der Erziehungsberechtigten nicht möglich, so wird dieses etwas außergewöhnliche Formular benötigt.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Kindergeld für Vollwaisen Kg1a<<<

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Kg51: Antrag auf deutsches Kindergeld

Infos zum KindergeldDie Welt ist zusammengerückt und so ist auch Deutschland ein Teil der EU und der restlichen Welt. Längst ist das Kindergeld nicht nur national zu zahlen, sondern auch im Rahmen der EU bzw. der EWR Staaten zum Teil in gleicher Höhe fällig.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Antrag auf deutsches Kindergeld Kg51<<<

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Kg3a: die Haushaltsbescheinigung der Familienkasse

Infos zum KindergeldDie Haushaltsbescheinigung wird für verschiedene Anlässe benötigt, wie zum Beispiel bei einem Berechtigtenwechsel. Auch wenn Zweifel über den Wohnort und Verbleib von Kindern bestehen, kann man mithilfe der Haushaltsbescheinigung den entsprechenden Nachweis erbringen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Haushaltsbescheinigung der Familienkasse Kg3a<<<

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Kg3b: Lebensbescheinigung der Familienkasse

Infos zum KindergeldFür das Kindergeld kann es manchmal auch nötig sein, dass eine Lebensbescheinigung eingereicht wird. Dieses zuerst etwas befremdliche klingende Formular ist in der Regel nur dann nötig, wenn die Kinder nicht mehr zuhause leben und dennoch das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Beispielsweise wenn das Kind dauerhaft eine eigene Wohnung bewohnen möchte und einen Abzweigungsantrag gestellt hat.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Lebensbescheinigung der Familienkasse Kg3b<<<

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Kg5: Erklärung zu den Einkünften und Bezügen

Infos zum KindergeldDieses früher sehr oft benötigte Formular wird wohl bald kaum noch oder gar nicht mehr angefordert werden. Damit wurden in der Vergangenheit die Einkommenssituationen der Kinder offen gelegt, da das Kindergeld nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze im Jahr ausgezahlt wurde. Ab 2012 spielt dies jedoch in der Regel keine Rolle mehr.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Erklärung zu den Einkünften und Bezügen Kg5<<<

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Kg5a: Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse

Infos zum KindergeldBestehen Zweifel über den Besuch der Schule oder werden die grundsätzlichen Nachweise über eine Schul- oder Berufsausbildung benötigt, so wird meistens auch eine Bescheinigung der Schule verlangt. Es wird empfohlen, grundsätzlich immer nur den Vordruck der Familienkasse zu verwenden, da jede Schule ihre eigenen Vordrucke zwar besitzt, diese aber recht unterschiedlich ausfallen und im Zweifel der Familienkasse nicht ausreichen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse Kg5a<<<

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Kg5b: Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und den Einkünften

Infos zum KindergeldMöchte man das Kindergeld beantragen, da das Kind einer Ausbildung nachgeht, muss dies natürlich auch nachgewiesen werden. Ist es eine betriebliche Ausbildung, so ist dieser Vordruck zu verwenden. Grundsätzlich ist es dabei so, dass die Betriebe diesen Vordruck nicht mehr zwangsweise ausfüllen müssen. Doch ich würde dies empfehlen, da nicht jeder in der Lage ist die geforderten Daten zu erbringen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und den Einkünften Kg5b<<<

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Kg5c: Erklärung zu den Werbungskosten

Infos zum KindergeldNeben dem Kg5 Erklärung zu den Einkünften und Bezügen, wird wohl auch dieses Formular in Zukunft kaum noch benötigt werden. In der Vergangenheit war es so, dass man mit seinen ausbildungsbezogenen Kosten, sein anzurechnendes Einkommen verringern konnte. Dies wird in der Zukunft nur noch selten benötigt werden.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Erklärung zu den Werbungskosten Kg5c<<<

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Kg9a: Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung

Infos zum KindergeldBezieht man aufgrund der Tatsache Kindergeld, dass man sich in einer Berufsausbildung befindet, so ist der Besuch natürlich auch nachzuweisen. In der Regel fordert die Familienkasse in unregelmäßigen Abständen einen entsprechenden Nachweis von dem Kindergeldberechtigten an. Meistens kann man die Aufforderung mit diesem Formular entsprechend einfach nachkommen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung Kg9a<<<

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Kg11a: Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildung – oder Arbeitsplatz

Infos zum KindergeldAuch für Kinder ohne einen Ausbildungs – oder Arbeitsplatz ist ein Bezug von Kindergeld möglich. Dabei spielen jedoch auch Altersgrenzen eine Rolle. Beispielsweise kann ein arbeitsloser Jugendlicher nur bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt werden, ein ausbildungssuchendes Kind jedoch wird bis 25 im Leistungsbezug stehen.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildung – oder Arbeitsplatz Kg11a <<<

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Kg11e: Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes

Infos zum KindergeldEs gibt Lebenssituationen, in denen ist es wichtig, sich möglichst unabhängig von anderen bewegen zu können. Im Zweifel ist dies auch zwischen Kind und Eltern so, gerade wenn konstruktive Gespräche schwerfallen. Damit das Kind eine Handhabe in solchen Fällen hat, wurde dieser Antrag entwickelt.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes Kg11e <<<

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Kg45: Veränderungsmitteilung für die Familienkasse

Infos zum KindergeldDa man in dem Leistungsbezug der Familienkasse steht, ist man auch verpflichtet, jegliche Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu können unter anderem Umzüge der Familie, die Auszüge einzelner Kinder oder aber auch die Trennung des Ehegatten zählen. Diese Angaben werden benötigt, weil davon situationsbedingt auch das Kindergeld abhängig sein kann.

Für eine ausführliche Erklärung folge bitte dem Link.

>>> Veränderungsmitteilung für die Familienkasse Kg45<<<

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Janina Dierks
Infobutton: ©panthermedia.net Cihan Demirok

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