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Kindergartenkosten | Jugendamt kann helfen

Kindergartenkosten | Jugendamt kann helfen

Kindergartenkosten und das Jugendamt
Kindergartenkosten und das Jugendamt

Ein Kind kann viele Kosten mit sich bringen. Abgesehen von allgemeinen Bedürfnissen, wie Kleidung, Nahrung und Spielzeug, fallen natürlich noch zusätzliche Kosten an.

Da ist es verständlich, dass sich Eltern auch Gedanken über die weitere Finanzierung ihres Kindes machen. Sobald die Kleinen dann in den Kindergarten kommen, können übrigens erhebliche weitere Kosten auf die Familien zukommen.

Den größten Teil dieser Unkosten machen in dem Fall des Kleinkindes die Kindergartenbeiträge aus. Monatliche Kindergartenbeiträge sind dabei auch abhängig von Wohnort, Betreuungszeit und Einkommen der Eltern. Je nachdem wo man wohnt, können solche Beiträge sehr hoch sein. Eltern mit geringem Einkommen machen sich natürlich Sorgen. Gut, dass das Jugendamt da helfen kann. Durch einen Antrag auf die Kostenübernahme hat man grundsätzlich die Möglichkeit, auf finanzielle Unterstützung zu hoffen. Ob der Antrag allerdings genehmigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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Kostenübernahme durch das Jugendamt

Grundsätzlich ist es vom Gehalt der Eltern abhängig, ob eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach dem Bruttoeinkommen. Für den Antrag werden also die Einkommensverhältnisse der Eltern genau überprüft.

Die Einnahmen werden mit den Ausgaben verrechnet, und falls der Betrag unter dem geregelten Satz liegt, werden die Kindergartenkosten vollständig übernommen.

Die Kindergartenkosten können vom Jugendamt aber auch nur teilweise übernommen werden. Das hängt davon ab, wie viel Geld die Familie, abzüglich aller Ausgaben, noch zur Verfügung hat. Eltern, die bereits Sozialleistungen vom Jobcenter beziehen, können davon ausgehen, dass die anfälligen Kindergartenkosten vom Jugendamt vollständig übernommen werden. Doch auch in diesem Fall muss der Antrag gestellt, und die benötigten Bescheide müssen vorgelegt werden.

Erstattung abgelehnt
Erstattung abgelehnt

Die Erstattung der Kindergartenkosten beinhaltet übrigens nicht nur die monatlichen Beiträge. Auch eine Essenserstattung ist eigentlich vorgesehen, doch das Jugendamt weigert sich meisten, diese ebenfalls zu übernehmen.

Grund dafür ist, dass der Essensbeitrag in den Kindergärten über dem liegt, was sonst als Ausgabe in den Familien üblich ist. Das Jugendamt benötigt auch einige Zeit, um die Anträge zu bearbeiten. Durch fehlende Unterlagen und nicht eindeutige Finanzen, kann sich das Ganze im Zweifel weiter verzögern.

Es ist also ratsam, sich bereits vorher über die anfälligen Kosten zu informieren. Dann kann man den Antrag rechtzeitig stellen und man hat genügend Zeit, um sich in Ruhe um den Papierkram zu kümmern. Dass Kinder eine nicht so günstige Angelegenheit sind, ist den meisten schon bewusst. Doch anfallende Kosten können auch schnell mal unterschätzt werden. Am besten ist es, wenn man sich über bevorstehende Anlässe, wie zum Beispiel die Einschreibung in den Kindergarten, gut informiert.

Außer an den Kindergärten selbst, kann man auch noch andere Mütter fragen, die bereits Erfahrungen damit haben. Sollten Eltern jedoch Sorgen haben, nicht alles finanziell begleichen zu können, ist das noch kein Grund das Kind zu Hause zu lassen. In solchen Fällen hat der Vaterstaat vorgesorgt. Der Antrag auf Kostenübernahme kann in jedem Fall gestellt werden. Möchte man vielleicht wieder in Teilzeit arbeiten, wenn das Kind im Kindergarten ist, ist auch diese weitere Einnahme miteinzubeziehen. Aber das sollte niemanden entmutigen und man sollte es in jedem Fall versuchen!

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Diego Cervo
Mitte-Links: ©panthermedia.net Jenny Sturm

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