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Kinderfreibetrag oder das Kindergeld 2010 beantragen?

Kinderfreibetrag oder das Kindergeld 2010 beantragen?

Die Wurzel des Kinderfreibetrages stammt aus der Zeit, als sich Deutschland kurz nach dem Krieg noch im Aufbau befand.

1948 wurden 600 DM angesetzt, dass war für die damaligen Verhältnisse eine ganze Menge. Mit der Zeit wuchs dieser Freibetrag an. So wurde letztes Jahr 2009 ganze 6.024 Euro eingeplant und nun aktuell im Jahr 2010 sogar bereits 7.008 Euro.

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Grundbedarf und dem Existenzminimum einen Kindes zusammen und steht den Eltern zu gleichen Teilen zu. Gerne werden diese Werte auch für die Berechnung von Unterhaltszahlungen als Vorlage genommen.

Die Entwicklung hat ganz klar gezeigt, dass der Kinderfreibetrag eine wichtige steuerliche Entlastung darstellt und wir Ihn brauchen. Aber wer genau braucht Ihn eigentlich? In der Regel wird ja das Kindergeld bereits bei der Geburt beantragt. Die Leistungen schließen sich jedoch gegenseitig aus, so dass man nicht in den Genuss von beiden Vorteilen kommen kann.

Ich darf hier zwar keine steuerrechtliche Beratung ausüben, aber meiner Meinung nach wird der Kinderfreibetrag erst dann interessant, wenn man über ein Jahreseinkommen von mindestens 60.000 Euro verfügt.

Ab da sollte die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag doch höher sein, als die monatlichen Zahlungen vom Kindergeld.

Im Zweifel bitte von einer sachkundigen Stelle beraten lassen oder sich selber schlau machen, was dann wohl wesentlich günstiger sein dürfte.

Weitere, wirklich gute Informationen zum Kinderfreibetrag findest Du auf konz-steuertipps.de. Die Seite ist sehr übersichtlich aufgebaut und komplett kostenfrei. Wenn Du kein deutscher Staatsangehöriger bist und beispielsweise aus Albanien oder der Türkei stammst, dann ist es umso wichtiger für dich, dass du dir diese Gesetzeslage zum Kinderfreibetrag genauer anschaust. Immerhin kann dir das enorme Vorteile verschaffen und Geld ist ja für uns alle wichtig.

TIPP:
Ein(e) alleinerziehende(r) Mutter/Vater kann beantragen, dass der Anteil vom Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen wird, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt!

Prüft euren Anspruch auf den Kinderfreibetrag und verschenkt im Zweifel kein Geld!

Liebe Grüße
Euer Simon

Quelle Bild oben rechts: flickr.com
Quelle Bild mitte links: flickr.com

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