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Jobsuche als Schwangere | Wie real sind die Chancen?

Arbeitssuche als Schwangere

Jobsuche als Schwangere | Wie real sind die Chancen?

Arbeitssuche als Schwangere
Arbeitssuche als Schwangere

Wer während der Schwangerschaft in die Situation kommt einen neuen Job suchen zu müssen, der wird es sicherlich nicht leicht haben.

Dutzende Gesetze sorgen dafür, dass es sich der eine oder andere Arbeitgeber überlegen wird, eine Schwangere einzustellen.

Und irgendwie ist es den Arbeitgebern ja auch noch nicht einmal übel zu nehmen. Das eine Schwangere mehr Geld kostet, ist den meisten wohl auch klar. Elternzeit und Arbeitsausfälle machen eine Schwangere zu einem unkalkulierbaren Kostenfaktor. Dennoch vertreten einige Jobcenter die Meinung, dass jede Schwangere, auch während der Schwangerschaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern ist. Dabei scheint es wohl egal zu sein, in welchen Bereich sie arbeiten sollen.

So kommt es auch immer wieder vor, dass werdende Mütter, in eine Maßnahme gesteckt werden, die schon für „normale“ Frauen sehr anstrengend sind. Außerdem dürfen zumeist Schwangere nicht einmal in diesem Beruf arbeiten. Eben weil die Gefahren viel zu groß sind. Und dennoch werden munter weiterhin Maßnahmen „verteilt“, die die Schwangeren annehmen müssen.

Frauenfreundliche Firmen | Selten aber vorhanden

Welche Möglichkeiten hat eine Schwangere im Hartz IV Bezug?

Im ersten Moment fühlen sich die Schwangeren zurecht von dem Staat im Stich gelassen. Es gibt viele verschieden Gründe, warum eine Frau arbeitslos ist.

Deswegen muss ein Jobcenter dennoch nach den Gesetzen handeln und die Frauen passend behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen wird.

Sollte es zu einem Bescheid kommen, in dem die Frau zu einer Maßnahme gezwungen wird, die für sie oder das Baby schädlich ist, kann sie einen Wiederspruch dagegen einlegen. Innerhalb der ersten vier Wochen hat man die Möglichkeit gegen fast jeden Bescheid einen Wiederspruch einzulegen. Versäumt man diese Frist, hat man noch immer die Chance, der Maßnahme durch eine Krankmeldung zu entkommen. Wichtig ist nur, dass diese auch rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit abgegeben wird. Nur so kann man auch verhindern, dass Leistungskürzungen folgen.

Hilfe dazuholen
Hilfe dazuholen

Kommt man dennoch nicht weiter, bleibt einem fast nichts anderes übrig, als sich Hilfe von einer Beratungsstelle zu beschaffen. Immerhin versuchen die Jobcenter eher einen Lösungsansatz zu finden, wenn sich noch weitere Instanzen einsetzen. Das ist natürlich traurig, dass eine Frau sonst keine Chance hat, sich in so einer Situation durchzusetzen.

Dennoch ist das Arbeitsministerium anderer Meinung. Eine Schwangerschaft macht es nicht grundsätzlich unzumutbar, an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Es würde schließlich auch nur zu einer vollständigen Kürzung der Leistungen kommen, wenn der Empfänger wiederholt Tätigkeiten oder Maßnahmen ohne wichtigen Grund ablehnen würde.

Vom Grundsatz ist es natürlich richtig. Dennoch werden regelmäßig Schwangere zu Maßnahmen oder Tätigkeiten angemeldet, die gegen den Mutterschutz verstoßen. Und dennoch werden die Leistungen gekürzt. Es bleibt zu hoffen, dass es bald zu einer einheitlichen Regelung kommt, gegen die auch die Jobcenter nicht mehr verstoßen können. Natürlich müssen die Situationen einzeln betrachtet werden.

Dennoch wäre ein roter Faden in den Regelungen nicht ganz fehl am Platz. Man darf gespannt sein, ob es in Zukunft auch umgesetzt wird. Dennoch ist es ratsam, eine Schwangerschaftsberatungsstelle an seiner Seite zu haben. Die stehen einem zu jedem Zeitpunkt mit Rat und Tat beiseite. So kann man auch als werdende Mutter, die Schwangerschaft genießen und sich auf das Baby freuen. Und das ist schließlich das Wichtigste.

Wiedereintsieg in den Beruf


Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net whitekrechet
Mitte-Links: ©panthermedia.net Phovoi R.

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