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Haftpflichtversicherung für Kinder

Haftpflichtversicherung für Kinder

Versicherung schützt vor finanziellen Schaden
Versicherung schützt vor finanziellen Schaden

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Es kann schnell ein Schaden entstehen, der den Geschädigten dazu veranlasst, einen Schadensersatzanspruch zu stellen. Auch oder gerade bei Kindern ist die Gefahr dabei immer gegeben. Aus diesem Grund sollten auch Kinder mit der Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert sein.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Regulierung des Schadens nicht aus der eigenen Tasche erfolgen wird und die Versicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens und ggf. weiterer Ansprüche tragen wird. Selten sind die Kosten so gering, dass sie eigenständig gezahlt werden können. Gerade dann, wenn es sich nicht nur um einen materiellen Schaden, sondern zum Beispiel auch um einen Personenschaden handelt, kann es sich um einen teuren Schaden handeln.

Haftpflichtversicherung – Kinder

Haftpflichtversicherung für Kinder schützt die Eltern

Oft bietet der Versicherer der Erziehungsberechtigten an, dass die Kinder in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Was sich auf den ersten Blick wie ein ordentlicher Versicherungsumfang anhört, kann dieses bei genauerem Hinsehen aber nicht immer auch halten.

Daher sollte vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags genau auf die kleinen Details geachtet werden.

Im Zweifel kann ein Schaden, den ein Kind verursacht hat, sonst doch noch zu Folgekosten der Eltern führen und dies ist sicherlich nicht im eigentlichen Sinne einer Haftpflichtversicherung zu verstehen. Vor dem Gesetz gelten Kinder unter 7 Jahren als deliktunfähig, sodass auch hier bei der einen oder anderen Versicherung genau aus diesem Grund keine Deckungsübernahme für einen Schaden gegeben werden kann.

[sws_red_box box_size=“640″] Da jüngere Kinder für einen Schaden also rechtlich gesehen nicht haftbar gemacht werden können, besteht für eine Versicherungsgesellschaft auch nicht die Pflicht, dass sie für den Schaden aufkommen. [/sws_red_box]

Somit würden die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Mit dem richtigen und optimierten Versicherungsschutz lässt sich dieses aber vermeiden. Damit ausgeschlossen werden kann, dass die Eltern trotz Haftpflichtversicherung für den Schaden der Kinder aufkommen, sollte daher genau geschaut werden, was die Versicherungsleistung zu Kindern in der Versicherung sagt.

Was ist eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Die richtige Haftpflichtversicherung für Kinder

Dass ein Kind schon von jungen Jahren an eine Haftpflichtversicherung haben sollte, ist sicherlich jedem verständlich gemacht worden. Wie aber der richtige Versicherungsschutz gefunden wird, ist der nächste Punkt.

Wenn die Eltern schon eine Haftpflichtversicherung besitzen, dann sollte auch genau geschaut werden, wie sich der Schutz für die Kinder in der Versicherung gestalten lässt.

Wichtig ist es, dass die Versicherungsgesellschaft auch bei Kindern unter 7 Jahren keine Ausnahme macht. Die Versicherung sollte immer, egal, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen oder nicht, die Kinder trotz ihrer eigentlichen Deliktunfähigkeit versichern. Somit muss der Vertrag eine Deliktunfähigkeitsklausel beinhalten, die dann greift, wenn jüngere Kinder einen Schaden anrichten. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung der Eltern gilt bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Allerdings nur dann, wenn das Kind sich so lange in der Berufsausbildung befindet. Wenn vorher eine Beschäftigung aufgenommen wird, endet die Familienhaftpflichtversicherung und das Kind benötigt eine eigene Police. Dieses gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt der Eltern wohnt.

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Fazit:

Grundsätzlich sind Kinder von Geburt an, in einer Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie als Familienhaftpflicht abgeschlossen wurde.

Dennoch sind gerade Schäden von Kindern unter 7 Jahren nicht automatisch auch ein Versicherungsfall. Der Versicherungsvertrag sollte daher geprüft werden und um die Deliktunfähigkeitsklausel erweitert werden, damit eine Versicherungsleistung erhalten werden kann.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Jakub Krechowicz

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