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Elterngeld richtig beantragen

Elterngeld richtig beantragen

Elterngeld richtig beantragen

Elterngeld richtig beantragen
Elterngeld richtig beantragen

Das Elterngeld wird für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Dabei bekommt ein Elternteil diese Leistung für 2 bis 12 Monate.

Nimmt auch der Partner die Elternzeit, erhöht sich der Zeitraum für die Zahlung auf 14 Monate. Ein alleinerziehender Elternteil kann jedoch alleine das Elterngeld für volle 14 Monate beantragen.

Bezugsberechtigt für das Elterngeld ist man, wenn man sich um das Kind in dieser Zeit selbst kümmert. Eine berufliche Tätigkeit darf dabei nicht mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Außerdem muss der Wohnsitz in Deutschland sein. Das Elterngeld ist zudem einkommensabhängig.

[sws_red_box box_size=“640″] Ausschlaggebend ist das vor der Geburt des Kindes erzielte Nettoeinkommen des beantragenden Elternteils. Je nach Höhe des Einkommens beträgt das Elterngeld 65 bis 100 % davon, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. [/sws_red_box]

Den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Beträgt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen mehr als 500.000 Euro bzw. bei alleinerziehenden Elternteilen mehr als 250.000 Euro, wird kein Elterngeld gezahlt.

Behördenkram für werdende Eltern

Beantragung des Elterngeldes

Für den Bezug von Elterngeld muss man einen schriftlichen Antrag bei der Elterngeldstelle des zuständigen Landkreises oder der zuständigen Stadt stellen und abgeben. Dies kann ab dem Tag der Geburt geschehen.

Da das Elterngeld aber auch für bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden kann, ist auch eine spätere Antragstellung möglich. Dem ausgefüllten Antrag sind einige Unterlagen beizufügen.

Dazu gehört die Geburtsbescheinigung. Da sich das Elterngeld nach dem Einkommen richtet, müssen ebenfalls noch Einkommensnachweise beigebracht werden. Bei Arbeitnehmern sind das Gehaltsabrechnungen und bei Selbständigen der letzte Steuerbescheid. Möchte man während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten (was bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich ist), braucht man eine entsprechende Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber. Selbständige benötigen ebenfalls eine Arbeitszeiterklärung. Weiter muss man dem Antrag noch die Bescheinigungen der Krankenkasse sowie des Arbeitgebers über erhaltenes Mutterschaftsgeld beilegen.

Kein Elterngeld mehr für Hartz4 Empfänger

Desweiteren wird eine Angabe verlangt, ob man voraussichtlich Einkommen im Bezugszeitraum erzielen wird und wenn ja, in welcher Höhe. Den tatsächlichen Verdienst wird man dann nach dem Ende der Elterngeldzahlungen belegen können müssen.

Wissenswertes zum Elterngeld

Im Antrag legt man fest, für welche und wie viele Monate man die Zahlung des Elterngeldes beantragt. Eine Änderung ist möglich einmalig ohne Angabe eines Grundes und einmal aufgrund eines besonderen Härtefalles.

Beantragen beide Elternteile die Zahlung, müssen auch beide den Antrag unterschreiben. Vorab kann man über einen Elterngeldrechner selbst die voraussichtliche Höhe der Elterngeldzahlungen ermitteln.

Bei der Geburt von Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld, und zwar um je 300 Euro für jedes weitere Kind. Wird das Kind adoptiert, sind auch die Adoptiveltern bezugsberechtigt. Sie können für 14 Monate ab Aufnahme des Kindes das Elterngeld beantragen. Längstens wird diese Unterstützung aber gewährt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat. Pflegeeltern haben dagegen keinen Anspruch auf Elterngeld, da sie vom Jugendamt monatliche Beträge erhalten.

Elterngeld


Fazit: Mit dem Elterngeld werden Familien vom Staat unterstützt. Es ist eine Hilfe für die Eltern, sich in der ersten Zeit selbst um ihr Kind zu kümmern, und dadurch eine Einkommenseinbuße erhalten. So soll die finanzielle Sicherheit während der Elternzeit gesichert sein.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann

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