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Elterngeld Änderungen 2013

Elterngeld Änderungen 2013

Veränderungen bringen nicht nur Vorteile
Veränderungen bringen nicht nur Vorteile

Nur eine kleine Änderung im Gesetz, die doch gravierende Folgen haben kann, ist beim Elterngeld 2013 jetzt im Januar in Kraft getreten. Seit Jahresbeginn ist die Änderung beim Elterngeld wirksam. Eine Gesetzesänderung aus dem vergangenen Herbst, die von der breiten Mehrheit überhaupt nicht wahrgenommen wurde.

Jedoch kann es den betroffenen Eltern Einbußen beim Elterngeld von bis zu 100 Euro bringen. In der Regel sind werdende Eltern in freudiger Erwartung und beginnen frühzeitig Babyausstattung anzuschaffen oder das Kinderzimmer einzurichten und einen Kinderwagen zu kaufen. An das Elterngeld wird in der Frühphase der Schwangerschaft oft noch nicht gedacht. Das kann mit den Elterngeld Änderungen 2013 fatale Folgen haben. Bisher konnten sich werdende Eltern leicht ausrechnen, wie hoch das Elterngeld sein wird, mit dem sie nach der Geburt ihres Kindes im Erziehungsjahr rechnen können. Für das neugeborene Kind werden normalerweise 65 bis 67 Prozent des Nettodurchschnitts der letzten zwölf Monate, maximal bis zu 1.800 Euro, über längstens 14 Monate gezahlt.

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Je mehr Nettoeinkommen nachgewiesen werden konnte, desto höher war das Elterngeld. Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse führte dann dazu, dass es infolge des höheren Nettoeinkommens auch ein höheres Elterngeld gab.

Bruttolohn als Grundlage für 2013

Mit den Elterngeld Änderungen 2013 wird anders gerechnet. Berechnungsgrundlage wird der Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate, sodass der Nettolohn nicht mehr relevant ist. Vom Brutto werden pauschal Beträge abgezogen, die 2013 bei 21 Prozent liegen und das dadurch errechnete Nettoeinkommen ist geringer, was sich entsprechend negativ auf die Höhe des zu zahlenden Elterngeldes auswirkt.

Dadurch wird das Elterngeld im Durchschnitt um bis zu zehn Euro geringer sein, als vor der Gesetzesänderung. Weitaus stärker wirkt sich die Gesetzesänderung bei der Lohnsteuer aus, die vom Bruttolohn abgezogen wird. Dabei wird der Steuerbetrag angesetzt, den der betreffende Elternteil in den vergangenen zwölf Monaten am längsten hatte. Ein Wechsel der Steuerklasse bringt jetzt nur noch dann Vorteile, wenn er sieben Monate vor dem Geburtstermin vollzogen wurde. Für verheiratete werdende Eltern hat das Konsequenzen, denn sie müssen jetzt viel früher entscheiden, wer zu Hause bleibt. Jedoch können viele diese Entscheidung noch nicht so früh treffen.

Kein Elterngeld mehr für Hartz4 Empfänger

Experten raten jungen Paaren mit Kinderwunsch, die Steuerklasse bereits zu wechseln, wenn Kinderwunsch besteht und nicht erst, wenn eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde.

Elterngeld Änderung 2013: Freibeträge fallen weg

Bisher hatten Eltern darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Elterngeld durch steuerliche Freibeträge optimal zu gestalten.

Wenn man sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, führte das zu mehr Nettoeinkommen im Monat und automatisch zu mehr Elterngeld. Auch diese Optimierungsmöglichkeit entfällt durch die neue Berechnungsgrundlage.

Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs werden die Nachteile als Vorteile verkauft, weil sich das Elterngeld in Zukunft einfacher und mit weniger Verwaltungsaufwand ermitteln lässt. Die Änderungen kommen den Eltern zugute, weil ihre Anträge künftig schneller bearbeitet werden können.

Kein Elterngeld bei Hartz IV

Profiteure bei der Änderung sind lt. Gesetzgeber die Selbstständigen, weil ihre Einkünfte in Zukunft nur noch über den Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraumes nachgewiesen werden müssen.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Marén Wischnewski

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