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Ein Tagesgeldkonto für das Kindergeld?!

Ein Tagesgeldkonto für das Kindergeld?!

Den einen oder anderen Artikel habe ich ja bereits über die Anlagemöglichkeiten, bezogen auf das Kindergeld, geschrieben.

Da gibt es sehr risikoreiche Sparmöglichkeiten, die einem zwar von einigen Beratern auch empfohlen werden, die aber wohl nur für die eigenen Provisionen der Berater nützlich sein werden.

Dagegen gibt es aber auch sehr, sehr sichere Anlageformen, die wohl zu übertrieben sind. Doch es gibt auch das Tagesgeldkonto.

Was ist ein Tagesgeldkonto?

Als einen idealen Mittelweg zum Sparen sehe ich das Tagesgeldkonto.

Vergleichbar wie ein Sparbuch, jedoch mit mehr Zinsen und bei einer ähnlichen Verfügbarkeit beim Geld abheben.

Je nachdem bei welcher Bank man sein Tagesgeldkonto eröffnet, kann man über das Geld entweder per Überweisung verfügen oder zum Schalter vor Ort gehen und es sich direkt auszahlen lassen.

Kontoführungsgebühren?

In der Regel fallen meines Wissens nach keine Kontoführungsgebühren an. Ich würde mich aber immer über die entsprechenden Regelungen bei der Bank selber informieren. Im Zweifel einfach anrufen und fragen, ob und welche Kosten auf einen zukommen könnten.

Was muss ich mindestens sparen?

Bei einem Tagesgeldkonto, ähnlich wie beim Sparbuch auch, wird in der Regel keine Mindestsparrate oder Einlage festgelegt. Auch da gibt es natürlich Ausnahmen am Markt, die eine Mindestsparrate von 25 oder gar 50 € im Monat vorsehen. Dies steht aber meist gut ersichtlich bei einem Angebot beschrieben.

Kann mein Kind Kontoinhaber sein?

Generell ist es in Deutschland so, dass eine hier lebende Person zum einen eine Rechtsfähigkeit und zum andern eine Geschäftsfähigkeit besitzt.

Die Rechtsfähigkeit setzt ab dem Zeitpunkt der Geburt an und sichert jedem Menschen hier die Grund- und Menschenrechte.

Darüber hinaus gibt ja aber noch die Geschäftsfähigkeit. Sofern ich das noch richtig in Erinnerung habe, sind Kinder bereits ab dem siebten Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig.

Bedeutet, dass sie kleinere Dinge selber einkaufen können und Ähnliches. Dies staffelt sich dann hoch bis zur Volljährigkeit.

Das kann man sich so vorstellen, dass man mit sieben Jahren seine Bonbons halt selber kaufen darf, aber das Geburtstagsgeschenk für 30 € wird die Verkäuferin dem Kind wohl nicht verkaufen dürfen.

Bei einem 16 Jährigen sieht das natürlich schon ganz anders aus.

Ein Kind kann grundsätzlich auch immer der Kontoinhaber sein, doch am Anfang müssen die Eltern auf jeden Fall mit unterschreiben. Diese sind dann in erster Linie auch für das eingezahlte Geld verantwortlich, da man ein siebenjähriges Kind oder etwas älter natürlich nicht mit knapp 200 € im Monat frei umgehen lassen kann.

Fazit

Also wenn man für seinen Nachwuchs das Kindergeld sparen möchte, oder vielleicht einen Teil davon, halte ich das Tagesgeldkonto für eine sehr gute Möglichkeit.

Natürlich kann man sich auch über Aktienfonds und gemischten Fondspolicen Gedanken machen.

Zum Teil sind diese ja auch richtig gut und je länger die angestrebte Laufzeit ist, desto mehr machen solche fondsgebundene Produkte sinn.

Wenn man aber den Ansparzeitraum noch nicht genau definieren kann, oder man ist einfach nur sehr vorsichtig, sollte man sich wirklich Gedanken zum Tagesgeldkonto machen.

Für weitere Informationen kannst du diese Seite hier besuchen. Dort werden noch einige Dinge mehr zum Tagesgeldkonto erklärt und direkt auf der Startseite sieht man dort sogar die Anbieter mit den höchsten Zinsen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute und eine schöne Woche
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Marc Dietrich
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