1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kindergeld
  8. »
  9. Düsseldorfer Tabelle 2012

Düsseldorfer Tabelle 2012

Düsseldorfer Tabelle 2012

Jeder Mann, der sich von der Mutter seiner Kinder trennt, wird zwangsläufig mit dem Thema Unterhalt und mit der Düsseldorfer Tabelle konfrontiert werden.

Dabei ist eine der ersten Fragen, die sich die frisch getrennten Väter wohl stellen werden müssen, was an Kosten auf sie zukommt. Als kleine Ergänzung ist zu sagen, dass ich jetzt in diesem Artikel mal den Mann als Beispiel nehme.

Trennen sich die Eltern und die Kinder verbleiben bei dem Vater, liegt der Unterhaltsanspruch selbstverständlich bei dem Vater. Meist ist es jedoch in unserer Gesellschaft so, dass die Kinder bei der Mutter verbleiben. Daher gehe ich auch hier davon aus.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Unterhalt berechnen

Bei der Berechnung vom Unterhalt muss man zwischen dem Kindesunterhalt und dem Unterhalt für den getrennt lebenden Partner unterscheiden.

Problem hierbei ist, dass es keine wirklichen und festgesetzten Pauschalen gibt, wonach man sich richten kann.

Es gibt zwar Empfehlungen, doch sind die nicht rechtsbindend und daher kann man nicht von vornherein sagen, wie hoch der Unterhalt wirklich sein wird.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde geschaffen, um hier eine Orientierung bieten zu können. Mehr aber auch nicht. Sie stellt in keiner Weise eine rechtsverbindliche Vorlage dar und man kann sich auch nicht auf die dort abgedruckten Höhen verlassen.

Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, werden die Vorsitzenden jedoch sicherlich diese Tabelle als Richtschnur wahrnehmen und dann noch individuelle Punkte, bezogen auf das Einkommen und das Leben des Unterhaltspflichtigen, mit in die Überlegungen einfließen lassen.

Düsseldorfer Tabelle 2012

Keine Erhöhung 2012!

Wurden in den letzten Jahren fast immer die Unterhaltsverpflichtungen erhöht, wird es 2012 wohl keine Erhöhungen geben.

Das dürfte bei so manchem Unterhaltszahler für ein bisschen Erleichterung sorgen, denn die Unterhaltshöhen besitzen schon einen relativ hohen Satz.

Natürlich kosten Kinder Geld, doch das muss natürlich auch erstmal verdient werden. 😐

Also ist damit festzuhalten, dass nach aktuellem Stand die Düsseldorfer Tabelle 2011 auch für 2012 gültig sein wird. Man kann natürlich nicht vollständig ausschließen, dass es im Laufe des Jahres noch zu Änderung kommen wird, doch davon gehe ich eigentlich nicht mehr aus.

Immerhin würde eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen in der Regel für ein komplettes Jahr gelten und Nachzahlungen wird man den Unterhaltsverpflichteten wohl nicht zumuten.

Unterhaltsanspruch bei volljährigen Kindern

Unterhalt erwachsende Kinder.

Bei Kindern, die erwachsen werden, zählen plötzlich eine Reihe von Vorschriften und Regularien, die es bis zum 18. Lebensjahr davor noch nicht gab.

Auch ist es immer wieder interessant, ob das Kind bereits verheiratet ist, denn dann hat im Zweifel der Ehegatte für den Unterhalt zu sorgen.

Auch muss stets festgestellt werden, ob es noch einen Anspruch auf Kindergeld gibt. Solche Leistungen werden immerhin an den Unterhalt mit angerechnet und müssen dem volljährigen Kind dann aber auch ausgezahlt werden.

Kindergeld und Unterhalt

Kindergeld und Unterhalt.

Ist das Verhältnis zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Kind nicht besonders gut, ist zumindest bei dem Kindergeld eine gute Regelung gefunden worden.

Hier gibt es die Möglichkeit, dass das volljährige Kind einen Abzweigungsantrag stellen kann.

Damit hat das Kind die Möglichkeit, das Kindergeld direkt selber zu erhalten.

Der Kindergeldberechtigte bleibt aber der Vater oder die Mutter. Diesem Antrag wird aber nur dann stattgegeben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird und das Kind einen eigenen Haushalt besitzt!

Genau da liegt übrigens manchmal das Problem, denn auch wenn unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird, liegt ja eine Unterhaltsleistung vor. In aller Regel wird hier die Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes ablehnen und darauf verweisen, dass man seine Ansprüche gegenüber dem Unterhaltszahler zivilrechtlich einzufordern hat. Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Pavel Losevsky
Oben-Links: ©panthermedia.net Marc Dietrich
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Marc Dietrich
Mitte-Links: ©panthermedia.net CandyBox Images
Unten-Rechts: ©panthermedia.net William Rossin

Ähnliche Beiträge