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Das Arbeitslosengeld II 2012

Das Arbeitslosengeld II 2012

Gilt beim Arbeitslosengeld I noch das Gehalt als Grundlage für die Berechnung, so stellt sich das beim Arbeitslosengeld II 2012 etwas anders dar. Hier spielen andere Faktoren eine Rolle. Die Hilfe wird nicht nur dann gewährt, wenn der Berechtigte arbeitslos ist und vorher Beiträge gezahlt hat.

Sie soll viel mehr dazu beitragen, dass auch Geringverdiener durch eine zusätzliche Zahlung von Arbeitslosengeld II nicht unter dem Existenzminimum leben müssen.

Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Antragsteller erwerbsfähig ist. Ferner muss er 15 Jahre alt sein und darf das gesetzlich festgelegte Alter von 65 bzw. 67 Jahren nicht überschritten haben. Abgesehen davon muss sein Wohnsitz natürlich in Deutschland sein.

Was bedeutet der Begriff Regelbedarf?

Berechnung von Arbeitslosengeld II

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II 2012 ist der Regelbedarf eine wichtige Größe. Mit ihm sollen alle Kosten abgedeckt sein, die für Nahrung, Kleidung und Hausrat ausgegeben werden.

Ebenfalls, wenn auch nur in einem geringen Umfang, soll den Leistungsbeziehern die Möglichkeit gegeben werden, dass sie am kulturellen Leben teilnehmen können. Der Regelbedarf für Hartz IV wird mit Hilfe von statistischen Daten festgelegt. Im November eines jeden Jahres erfolgt eine neue Berechnung, damit auch Preissteigerungen Berücksichtigung finden.

Meines Erachtens ist dieser sogenannte Regelbedarf aber zu gering, wie das jüngste Urteil auch bestätigt. Nicht zum Regelbedarf gehören übrigens die Aufwendungen für die Wohnung, sowie das Heizen und die Erzeugung von warmem Wasser. Die Ausgaben dafür werden gesondert erstattet.

Schaut man sich die statistischen Zahlen einmal an, dann fällt sofort auf, dass für Bildung lediglich eine monatliche Ausgabe von unter 2 Euro veranschlagt ist. Ob diese Berechnung dazu beiträgt, dass allen Kindern die gleichen Bildungschancen offen stehen sollen, kann jeder für sich beantworten. Aber es ist Hoffnung in Sicht, wie das oben verlinkte Urteil zeigt.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Eine angemessene Wohnung

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Empfängern vom Arbeitslosengeld II 2012 und den Behörden liegt darin, dass nur eine angemessene Wohnung bezuschusst werden kann.

Die Bewilligung und die Berechnung ist Aufgabe der kommunalen Stellen und aus diesem Grund kann die Höhe auch unterschiedlich ausfallen.

Ebenso die Frage nach einer angemessenen Unterkunft wird nicht überall gleich beantwortet. Die angemessene Miete errechnet sich dabei nach dem unteren Bereich der am Wohnort üblichen Mietzinsen. Weicht die Wohnung der Empfänger von Arbeitslosengeld II 2012 von den Bestimmungen ab, dann gilt sie als unangemessen. Das bedeutet, dass längstens für sechs Monate die Kosten dafür übernommen werden. Einige Menschen mussten sich aus diesem Grund eine andere Wohnung suchen und viele Gerichtsverfahren werden deswegen geführt.

Auch Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung können als Empfänger von Arbeitslosengeld II 2012 Hilfen für ihr Heim in Anspruch nehmen. Dabei werden die Kosten für Instandhaltung und Reparatur sowie die Belastung berücksichtigt. Die Größe der Wohnung muss von dem zuständigen Amt als angemessen anerkannt sein. Ist das nicht der Fall, dann fällt die monatliche Unterstützung geringer aus.

Antrag auf Arbeitslosengeld II 2012

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Wer als Berechtigter zur Zahlung von Arbeitslosengeld II 2012 infrage kommt, der sollte unverzüglich einen Antrag stellen. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt, sondern erst ab der Antragstellung.

Die Formulare dazu gibt es auf der Homepage der Agenturen für Arbeit und können am PC ausgefüllt werden. Ferner gibt es hier Ausfüllhilfen, die auch in russischer, türkischer und englischer Sprache zur Verfügung stehen. Der ausgefüllte Antrag wird dann an das vor Ort zuständige Jobcenter geschickt.

Für Hilfen, die Kosten für Wohnung und Heizung betreffen, sind übrigens die Gemeinden verantwortlich. Wie siehst Du das? Ist das Arbeitslosengeld II ausreichend oder noch zu gering? Schreib mir deine Meinung.

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Christian Mueringer
Oben-Links: ©panthermedia.net Jon Helgason
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Michael Rosenwirth
Unten-Links: ©panthermedia.net Harald Jeske

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