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Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

Schwanger zur Arbeit?
Schwanger zur Arbeit?

Immer mehr Fälle werden bekannt, in denen schwangere Frauen durch das soziale Netz in Deutschland fallen. Grund dafür sind immer häufiger die Beschäftigungsverbote, die vom Frauenarzt ausgesprochen werden.

Doch damit es zu solch einem Fall überhaupt erst kommen kann, muss eine bestimmte Konstellation zusammentreffen.

Die Frau, die in diesem Moment schwanger ist, muss einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Läuft dieser während der Schwangerschaft aus, würde sie automatisch in das Arbeitslosengeld I rutschen. Da gäbe es kein Problem, da sie ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gibt es jedoch Komplikationen in der Schwangerschaft und man bekommt ein Beschäftigungsverbot, kann das schonmal zu gravierenden Schwierigkeiten führen.

Arbeit und Schwangerschaft: Eine Meinung

Was müssen werdenden Mütter beachten?

Mütter, die soweit es geht arbeiten gehen, sollten dies auch tun. Während einer befristeten Beschäftigung kann ein Beschäftigungsverbot immerhin dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I verfällt.

In der Regel kann man in den Unternehmen immer irgendeine einfache Arbeit vollrichten, die nicht ganz so anstrengend ist. Jedoch gibt es immer häufiger Fälle, in denen die Schwangere gar nicht arbeiten darf.

Kommt es dann zu einem Beschäftigungsverbot, ist sie in diesem Moment nicht vermittelbar und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Noch schlimmer trifft es die Frauen, wenn diese bereits im Arbeitslosengeldbezug stehen. Nicht selten wird die komplette Leistung eingestellt. Das wirklich Schlimme an dieser Situation ist, dass die Frauen ab der Einstellung des Bezuge auch nicht mehr krankenversichert sind. So kommen diese werdenden Mütter erst recht in finanzielle Schwierigkeiten.

Viel Telefonieren
Viel Telefonieren

Normalerweise kann man sich in diesem Fall an die Krankenkasse wenden und versuchen dort Hilfe zu bekommen. Doch auch diese Stelle verweist auf das Arbeitsamt, da man ja einen Anspruch auf das ALG I hat.

Und diesen Anspruch hat man wirklich trotz BV. Mehrere Urteile des Landes- und Sozialgerichts besagen, dass die Arbeitsagentur für Arbeit in diesem Fall als Arbeitgeber fungiert und somit den Bezug in voller Höhe weiterbezahlen muss.

Jedoch halten sich nur wenige Ämter an diese Rechtssprechung und kürzen munter die Bezüge. Dabei hat gerade der Verlust der Krankversicherung gravierende Folgen für das ungeborene Baby und deren Mutter.

Nicht selten verzichten aus diesem Grund die Mütter auf weiterfolgende Begleitung der Schwangerschaft durch den Arzt.

Was kann die werdende Mutter in so einen Fall machen?

Zuerst sollte man mit seinem Arzt reden, wenn der Fall auftritt, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden soll. Man kann versuchen, sich mit Krankmeldungen über Wasser zu halten.

So gilt man „nur“ als krank und nicht als unvermittelbar. Damit dürfte es keine Probleme mit dem Amt geben. Man gibt regelmäßig seinen Krankenschein ab und rutsch durch diese Gesetzeslücke durch.

Ist jedoch der Fall schon eingetreten und man hat bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten, gibt es als letzte Alternative noch immer die Möglichkeit vorübergehend Harz 4 zu beantragen. So ist man zumindest krankenversichert und erhält immerhin ein bisschen Geld. Zudem hat man die Möglichkeit, Muttergeld zu beantragen. In solchen Situationen müsste das eigentlich bewilligt werden. Als letzte Option bleibt einem aber immer nur der Weg zum Anwalt. Man muss sich gegen diese Willkür wehren, damit man sein Recht bekommt.

Jedoch sollte es vonseiten der Gesetzgeber klarer geregelt werden. Es kann nicht sein, dass eine hochschwangere Frau in Deutschland Angst vor Armut haben muss. Hoffentlich wird das bald durch ein passendes Gesetz geändert. So muss man sich sicherlich nicht wundern, warum immer weniger Deutsche ein Kind haben wollen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Monkeybusiness Images
Mitte-Links: ©panthermedia.net lanak

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