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BAföG Teil 2-BAföG zurückzahlen?!

BAföG Teil 2-BAföG zurückzahlen?!

Früher oder später kommt der Moment der Abrechnung.

Dieses Zitat eines bekannten Schauspielers trifft auch auf das BAföG zu. :mrgreen:

Natürlich möchte der Staat irgendwann sein Geld zurückbekommen.

Wichtig ist jetzt zu wissen, was man wirklich zurückzahlen muss und welche Verpflichtungen man besitzt oder ob es auch kleine Schlupflöcher gibt.

Schüler BAföG

Grundsätzlich ist bei dem Bezug vom BAföG zu klären, wie hoch der tatsächliche Anteil des Darlehens ist. Bei dem Schüler BAföG gibt es dagegen die Besonderheit, dass in der Regel nichts erstattet werden muss, da es sich um einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss handelt.

Dabei ist von außen manchmal gar nicht ersichtlich, dass es sich wirklich um das Schüler BAföG handelt. Immerhin unterscheidet das Gesetz nicht zwischen dem BAföG für Studierende und dem Schüler BAföG. Vielmehr richtet sich die Regelung nach der jeweiligen Schulart und entsprechenden Sonderregelungen.

BAföG-wann zurückzahlen?

Grundsätzlich ist das BAföG innerhalb der Studien- und Ausbildungszeit tilgungsfrei.

Das ist auch gut so, sonst würde diese staatliche Förderungsart auch keinen Sinn machen. 😉

Die Rückzahlung des Darlehens beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Ausbildungs- oder Studienzeit.

Das Darlehen wird dabei monatlich mit mindestens 105 € zurückgezahlt. Die Rückzahlungsdauer darf 20 Jahre nicht überschreiten. Aber seien wir mal ehrlich, wer will schon länger als 20 Jahre an seiner Ausbildungsfinanzierung hängen?

BAföG-Rückzahlung aussetzen!?

Manchmal läuft das Leben nicht nach Plan und das weiß auch der Staat. So hat man am Anfang vielleicht gedacht, dass man nach der Studienzeit direkt mit seiner Arbeit beginnen möchte und jetzt merkt man, dass man doch noch eine Zusatzqualifikation erwerben möchte.

Oder die Abschlussarbeit und der neue Arbeitgeber ist dermaßen stressig, dass man sich ein Jahr Auszeit nehmen möchte. Es gibt viele Gründe, warum man fünf Jahren nach Beendigung der Ausbildung sein BAföG nicht direkt zurückzahlen kann.

In diesem Fall sollte man sich immer mit dem Amt für Ausbildungsförderung auseinandersetzen und um Aussetzung der Rückzahlung bitten. Wie bei jeder Behörde wird dazu ein Antrag benötigt, den man aber auf Verlangen zugeschickt bekommen kann.

BAföG nicht zurückzahlen!?

In dem Berufsausbildungsförderungsgesetz ist vorgesehen worden, dass besonders fleißige Schülerinnen und Schüler auch belohnt werden.

Was ist eine bessere Belohnung als Geld?  :mrgreen:

So kann eine vorzeitige und erfolgreiche Abschlussprüfung über 2500 € wert sein.

Dieses Geld wird einem dann von dem Darlehensanteil erlassen.

Oder sie haben sich ausgehend von den Punkten durchgesetzt und gehören zu dem obersten Drittel der Absolventen. Auch da können Vergünstigungen und Geld winken.

Nach der Beendigung vom Studium oder der Ausbildung würde ich mit dem Amt für Ausbildungsförderung zumindest einmal telefonieren und mich erkundigen, welche Regelungen speziell auf mich zutreffend sind. So kann man auch nach der Ausbildung eine Menge Geld sparen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße und eine gute Zeit!
euer Simon

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