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BAföG Teil 1-Anspruch

BAföG Teil 1-Anspruch

Eine Berufsausbildung ist wichtiger als je zuvor.

Vor einigen Jahren konnte man noch davon ausgehen, dass man auch ohne eine abgeschlossene Ausbildung einen guten Job in einer Fabrik oder in verschiedenen anlernbaren Berufen bekommen kann.

Damals waren Werte wie Fleiß, persönliches Auftreten und die Lernbereitschaft eher ausschlaggebende Punkte bei der Arbeitssuche als heute.

Natürlich wird aktuell noch darauf geachtet, wie der Bewerber sich in seiner Person einsetzen kann. Doch ohne eine Ausbildung wird es in den meisten Fällen sehr schwierig eine Anstellung zu erhalten. Auch wenn die eigenen Stärken überzeugen sind.

Das weiß auch der Staat.

In Zeiten des Facharbeitermangels und der teuren nachträglichen Aus- und Fortbildungen von Mitarbeitern, wird immer mehr auf eine frühe Unterstützung geachtet.

Hilfe kann dabei in vielen Formen und Variationen geleistet werden.

Vor allem aber die finanzielle Unterstützung spielt für eine erfolgreiche Ausbildung eine große Rolle.

Als Ausbildungsförderung hat der deutsche Staat unter anderem das BAföG vorgesehen.

BAföG-Anspruch?!

Ich denke nicht, dass ich hier eine ausführliche Beratung leisten kann – das würde ich mir auch gar nicht anmaßen wollen. Jedoch glaube ich eine grobe Skizze der Anspruchsvoraussetzungen sollte durchaus möglich sein.

Da die gesetzlichen Regelungen zum BAföG doch recht umfangreich sind, würde ich im Zweifel immer das zuständige Amt für Ausbildungsförderung anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren, wenn es dann in die heiße Phase geht.

Staatsangehörigkeit

Sie müssen nicht unbedingt deutscher Staatsangehöriger sein, um das BAföG zu erhalten. Grundsätzlich reicht es, wenn sie als Ausländer gesellschaftlich integriert sind und einer guten Perspektive in Deutschland entgegengehen.

Stammen sie aus der Europäischen Union, sind die Regelungen meist noch wesentlich einfacher gehalten. Grundsätzlich kann man sagen, dass fast jeder, der eine Ausbildung in Deutschland ernsthaft absolvieren möchte, auch die Chance dazu erhalten wird.

Mit 30 alles vorbei?

Eigentlich heißt es in den Förderbedingungen vom BAföG, dass bei dem Förderbeginn der Ausbildung, der Geförderte das Alter von 30 nicht vollendet haben darf.

Aber wie bei fast allen Regularien, gibt es auch hier wieder Ausnahmen.

Ist man älter als 30 und hat seine benötigte Qualifizierung für seine zu fördernde Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg erlangt, kann auch über die Altersgrenze hinaus gefördert werden.

Abgesehen davon können auch Berufstätige die Förderung erhalten, wenn Sie durch Ihre Arbeit die benötigten Zugangsvoraussetzungen für die jetzige Ausbildung erworben haben.

Im Zweifel immer mit dem Amt für Ausbildungsförderung telefonieren und eventuell auch einen Probeantrag stellen. So weiß man, wie dann im konkreten Fall entschieden werden würde.

Die Wahrscheinlichkeit

Eine etwas schwammige Förderungsvoraussetzung beim BAföG ist der Maßstab, ob der Antragssteller seine Ausbildung wohl erfolgreich abschließen wird.

Also wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das BAföG auch zu Recht eingesetzt wird.

Orientierungspunkte helfen dabei dem Sachbearbeiter, über den Antrag zu entscheiden. Wichtige Indizien können der bisherige Ausbildungsverlauf, die Vorqualifizierungen und auch das persönliche Auftreten sein.

Fazit

Sollte man die Beantragung vom BAföG anstreben, so würde ich immer erst mit dem Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. Diese helfen einem dann schnell und in der Regel auch unkompliziert im persönlichen Fall weiter.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Alles Gute
euer Simon

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Artikelbild: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
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Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Birgit Strehl

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