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Arbeitslosengeld I 2012

Arbeitslosengeld I 2012

Für viele bedeutet die Arbeitslosigkeit, dass sie sich minderwertig fühlen und kaum in der Lage sind, sich nach einer neuen Tätigkeit umzuschauen. Besonders belastend sind hier die Vorurteile, welche ihnen nicht selten entgegengebracht werden.

Die Annahme, dass jeder Arbeitswillige auch eine Anstellung finden kann, geistert noch immer in vielen Köpfen der Bevölkerung herum.

Dass dies natürlich nicht der Fall ist, kann nur der beurteilen, der selber auf das Arbeitslosengeld angewiesen ist. Die Zahlungen der staatlichen Hilfe sorgen zumindest für längstens 18 Monate dafür, dass die Versorgung der Familie abgesichert ist. Jeder Kritiker muss bedenken, dass der Arbeitslose vorher regelmäßig seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hat und dadurch einen Rechtsanspruch auf die staatliche Leistung erwarb.

Wem steht das Arbeitslosengeld zu?

Meldung bei der Arbeitsagentur

Ohne Meldung bei der Arbeitsagentur und einem entsprechenden Antrag wird die Zahlung von Arbeitslosengeld I 2012 nicht erfolgen. Alle Arbeitnehmer, die einen Zeitvertrag haben, sollten übrigens frühzeitig den Antrag auf das Arbeitslosengeld I stellen.

Nur dann ist gewährleistet, dass sie sofort nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auch die staatliche Hilfe in Form vom Arbeitslosengeld erhalten. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung liegt ebenfalls darin, dass der Antragsteller zuvor lange genug versicherungspflichtig gewesen sein musste. Diese Anwartschaftszeit wird in verschieden Abschnitte unterteilt.

Die Mindestvoraussetzung, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I 2012 entsteht, ist die Tatsache, dass der Antragsteller in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.

Diese Vorschrift bedeutet gleichzeitig, dass während dieses Zeitraums Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Er muss also nicht zwingend abhängig beschäftigt gewesen sein, sondern auch die Zeit einer Krankengeldzahlung gilt. Ebenfalls hinzugerechnet werden die Zeiten, in denen Winterausfall- oder Kurzarbeitergeld gezahlt wurden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 2012

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 2012

Nicht jeder Antragsteller kann sich darauf verlassen, dass er sofort die Zahlungen vom Arbeitslosengeld I erhält. Betroffen davon sind alle, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Anlass aufgelöst haben.

Die Vorschrift gilt auch dann, wenn vertragswidriges Verhalten der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber war.

Der Gesetzgeber sieht darin ein grob fahrlässiges Verhalten und sperrt die Zahlung der Gelder für eine bestimmte Zeit. Weitere Gründe, die zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen können, sind das Ablehnen einer angebotenen Arbeit oder das Abbrechen einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung. Bei allen Fällen gilt, dass sich der Arbeitslose immer mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen sollte. Häufig hat er triftige Gründe für sein Verhalten und diese werden mitunter auch von den Sachbearbeitern anerkannt.

Als Grundlage zur Berechnung von Arbeitslosengeld 2012 gilt das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate. Sehr gut zu wissen ist hier, dass es dabei eine Ausnahme gibt. Und zwar dann, wenn das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate um mindestens 10 Prozent geringer ausfiel als im Jahr davor. Dann ist der Antragsteller berechtigt, dass er den Bemessungszeitraum auf zwei Jahre ausdehnt. Er muss das immer der zuständigen Arbeitsagentur mitteilen und sein Arbeitslosengeld I berechnet sich dann aus dem Mittel des in 24 Monaten erzielten Gehaltes. Dazu zählen ebenfalls Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Hier noch was zum Nachdenken:

Gezahlt wird übrigens für jeden Kalendertag, wobei ein Monat immer mit dreißig Tagen berechnet wird. Die Lohnsteuerklasse des Betroffenen wird ebenfalls zur Berechnung herangezogen. In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld I 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts. Dieser Betrag erhöht sich, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Dann kommen noch 7 Prozent der Berechnungsgrundlage dazu.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Oben-Links: ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Wolfgang Filser

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