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Arbeitslosengeld 1 und die Schwangerschaft | Was muss man beachten?

Arbeitslosengeld 1 und die Schwangerschaft | Was muss man beachten?

Arbeitssuche in der Schwangerschaft
Arbeitssuche in der Schwangerschaft

Man hat lange Zeit gearbeitet und wird nun durch die ablaufende Befristung arbeitslos. Wie das Schicksal es dann so oft möchte, wird man genau in diesem Moment vielleicht auch schwanger.

Doch welche Rechte und Pflichten werdende Mütter haben, wissen nur die Wenigsten. Aufklärung wird auch so gut wie nicht betrieben.

Daher kommt es auch immer wieder, dass gerade werdende Mütter die Willkür des Amtes zu spüren bekommen. In dieser Situation kommt es aber auch immer darauf an, welche Art Sachbearbeiter man vor sich sitzen hat. Wenn es gut läuft, wird man keine Probleme haben und darf auch weiterhin auf eine Vermittlung hoffen. Es gibt aber auch immer wieder welche, die das Leben einer Schwangeren noch zusätzlich schwer machen. In der letzten Zeit wurde häufiger darüber berichtet, dass Frauen die im Alg1 Bezug stehen, schwere Existenzprobleme bekamen.

Staatshilfen in der Schwangerschaft

Oft war da der Fall, dass eine Schwangere ein Berufsverbot bekommen hatte und somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stand. Damit rutschen diese Frauen in das Harz VI oder bekamen im schlimmsten Fall gar nichts, weil der Lebenspartner angeblich zu viel verdienen würde.

Aber auch Frauen, die kein Arbeitsverbot bekommen, können als „nicht vermittelbar“ gelten.

Was tun, wenn der Ernstfall eintritt?

Schwanger und Arbeiten?
Schwanger und Arbeiten?

Immer wieder kommt es vor, dass werdende Mütter trotz Alg 1 Anspruches kein Geld aus dieser Versicherungsleistung erhalten. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Frau vom Arbeitsvermittler als „nicht vermittelbar“ eingestuft wird.

Hier ist es tatsächlich die Einschätzung des Vermittlers, auf die es ankommt. Erhält er den Eindruck, dass die Frauen keinen Job mehr finden werden, kann er diesen Status verhängen. Im ersten Moment klingt das nicht schlimm, doch die werdende Mutter erhält dann kein Alg1 mehr, weil sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.

Erhält man einen Bescheid über diese Entscheidung, sollte man dringen einen Einspruch einlegen.

Auch wenn die Chancen klein sind, schwanger einen Job zu finden, so gibt es diese dennoch. Somit steht man dem Markt schlichtweg noch zur Verfügung. Lässt der Arbeitsvermittler nicht mit sich reden, gibt es noch die Möglichkeit sich bei dem Teamchef zu beschweren. Nur weil man schwanger ist, muss man sich das nicht gefallen lassen.

Ein Beschäftigungsverbot kann also zum echten Hindernis werden. Deswegen ist es hier auch besonders wichtig, im Zweifel mit Krankmeldungen zu arbeiten.

Ist erstmal ein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde, kann das auch nicht mehr so schnell zurückgenommen werden. Hier fallen schwangere Frauen wieder in eine gesetzliche Lücke, die leider bisher noch nicht geschlossen wurde.

In solchen Situationen ist es vielleicht hilfreich, eine Beratungsstelle an seiner Seite zu haben oder sich gleich an einen Anwalt zu wenden. Die wissen, wie man sich in diesen Umständen am besten verhält und welche Möglichkeiten zur Hilfe bestehen. Dann muss man das nicht ganz alleine und hilflos über sich ergehen lassen.

Willkürliche Schikanen der Argen

Fazit: Zum Glück sind solche Umstände selten und gehören wohl nicht zum Regelfall. Dennoch ist es wichtig zu wissen, was man in solch einer Situation zu tun hat und wie man am besten handelt.

Es ist aber wesentlich wichtiger, dass sich die Regierung um diese Lücke endlich kümmert und diese schließt. Es ist ein Unding, dass werdende Mütter in Deutschland durch solch ein System in Existenzängsten leben müssen.

Dabei soll ja gerade die Schwangerschaft eine schöne und ruhige Zeit sein. Ist man jedoch arbeitssuchend, kann man davon lange träumen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Daniel Kaesler
Mitte-Links: ©panthermedia.net Blaj Gabriel

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