Antrag auf Kinderzuschlag

Antrag auf Kinderzuschlag

Am 1.1.2005 wurde der Kinderzuschlag als weitere Sozialleistung eingeführt, um Familien mit niedrigem Einkommen ein besseres Leben zu ebnen.

Damit soll der Bezug von Hartz IV verhindert werden.

Vor allem Familien wird so der Weg erleichtert, ihren Kindern den nötigen Lebensstandard zu geben.

Oftmals arbeiten Eltern hart, können aber mit Ihrem Verdienst nur den eigenen Lebensstandard sichern, aber nicht oder nur mangelhaft den Unterhalt der eigenen Kinder gewährleisten.

Immer Antrag stellen!

Um Kinderzuschlag zu erhalten, muss ein Kinderzuschlag Antrag bei der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Der Kinderzuschlag Antrag ist nicht immer leicht zu verstehen, obwohl der Gesetzgeber stetig bemüht ist, den Kinderzuschlag Antrag zu erleichtern.

Eltern empfinden, trotz einheitlicher Mindesteinkommensgrenzen, den Kinderzuschlag Antrag als sehr schwer.

Leider scheuen viele Eltern daher den Kinderzuschlag-Antrag zu stellen, obwohl sie Anspruch auf den Kinderzuschlag hätten.

Voraussetzungen

Den Kinderzuschlag Antrag kann jeder stellen, der Kinder unter 25 Jahre in seinem Haushalt hat, für die er auch das Kindergeld erhält.

Die Mindesteinkommensgrenze muss bei verheirateten Eltern 900 Euro brutto erreichen, bei Alleinerziehenden muss die Mindesteinkommensgrenze bei 600 Euro brutto liegen.

Außerdem darf die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten werden und der Hilfesuchende darf keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben.

Der Kinderzuschlag soll Menschen helfen, vor allem ihren Kindern ein angenehmes Leben zu ermöglichen, ohne in die Sozialfalle zu rutschen. Der Kinderzuschlag soll also verhindern, dass eine Familie Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen muss.

Grundsätzliches

Da die Kinderarmut in Deutschland ansteigt, ist es immer sinnvoll zu wissen, ob ein Bedarf auf den Kinderzuschlag besteht.

Stellt man den Kinderzuschlag Antrag bei der Familienkasse, muss man sein Einkommen und Vermögen mit Nachweisen belegen.

Hat das Kind ein eigenes Einkommen (Unterhaltsansprüche oder Ausbildungsvergütung) muss auch dieses bei der Familienkasse belegt werden. Bestehen Mehrbedarfe, werden diese bei der Berechnung des Kinderzuschlag-Anspruches nicht mit berücksichtigt.

Hat die Familienkasse alle nötigen Unterlagen erhalten durch den Kinderzuschlag Antrag, wird eine individuelle Berechnung durchgeführt. Hierbei wird genauestens der Anspruch des Kindes geprüft.

Dieses Verfahren nimmt erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch, daher ist es wichtig den Kinderzuschlag Antrag so früh wie möglich einzureichen, denn Kinderzuschlag wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung monatlich zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wenn das Geld fließt…

Ist der Kinderzuschlag Antrag erst einmal bewilligt, gilt dieser meist für ein halbes Jahr. Nur selten werden längere Bewilligungen ausgesprochen.

Dennoch sollte jedwede Veränderung im eigenen Einkommen und Vermögen und der Kinder sofort gemeldet werden.

Wird der beantragte Kinderzuschlag unrechtmäßig bezogen, muss ungerechtfertigter Kinderzuschlag zurückgezahlt werden.

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro je Kind. Aus der individuellen Berechnung aller im Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren, wird ein sogenannter Gesamtkinderzuschlag errechnet. Normalerweise erhält den Kinderzuschlag der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.

Kinderzuschlag wird aber nur gewährt, wenn die Eltern keine anderen Sozialleistungen in Anspruch nehmen (Hartz IV oder Arbeitslosengeld II).

Der Kinderzuschlag ist fest verankert im BKGG (Bundeskindergeldgesetz) und gilt als wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland.

Formulare für den Kinderzuschlag Antrag findet man auf den Seiten der Familienkasse. Der Kinderzuschlag Antrag kann nur bei der zuständigen Familienkasse erfolgen. Bei Fragen zum Kinderzuschlag Antrag hilft die zuständige Familienkasse oder die Bundesagentur für Arbeit.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße
euer Simon

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