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Kindergeld beantragen Teil 10 – Erklärung zu den Werbungskosten

Kindergeld beantragen Teil 10 – Erklärung zu den Werbungskosten

Kindergeld zu beantragen ist nicht schwer – Kindergeld behalten dagegen sehr.

Dieser Reim, den ich etwas abgewandelt habe, spricht das Kernproblem an.

Bislang war es so, dass die Beantragung vom Kindergeld doch recht einfach war.

Bei der jährlichen Überprüfung der Einkommensverhältnisse des Kindes, dürfte es jedoch  für den einen oder anderen ein böses erwachen gegeben haben. Immerhin dürfen Kinder bis heute nur einen sehr eingeschränkten Verdienst aufweisen.

Diese Einschränkung hat jedoch ab 2012 grundsätzlich keine Gültigkeit mehr. Ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt. Daher ist das Formular Erklärung zu den Werbungskosten der Kindergeldkasse auch schon fast hinfällig.

Aber ich will auch dieses Formblatt kurz vorstellen und gemeinsam besprechen, da es auch in Zukunft durchaus mal sein kann, dass die Kindergeldkasse dennoch die Einkommensverhältnisse in einigen Fällen überprüfen muss.

Erklärung zu den Werbungskosten

Das dreiseitige Formular ist recht übersichtlich aufgebaut und mit den Hinweisen auf der dritten Seite auch gut erklärt worden.

Dennoch kann es ja mal sein, das Verständnisfragen auftreten. Also gehen wir dieses Formular jetzt Punkt für Punkt einmal durch.

Sollten am Ende noch Fragen übrig sein, dann zögere nicht einen Kommentar zu schreiben.

Oben links wird nach dem Namen des Kindergeldberechtigten gefragt. Dies kann natürlich immer nur einer sein, entweder Vater oder Mutter, nie aber das Kind. Am besten auf den Briefkopf schauen, wer das Schreiben der Kindergeldkasse erhalten hat. Derjenige ist dann auch der Kindergeldberechtigte.

Die Kindergeldnummer muss auch immer mit eingetragen werden, da dies eine Art Identifikationsnummer für die Kindergeldkasse darstellt. Zu finden ist die Kindergeldnummer auf jedem Schreiben der Kindergeldkasse, auf jeden Bescheid und auf den Kontoauszügen.

Nach dem man die obligatorischen Angaben getätigt hat, können wir nun in die Fragestellungen der Erklärung zu den Werbungskosten gehen.

Los gehts. 😉

Zu allererst wird gefragt, für welches Kalenderjahr man die Erklärung zu den Werbungskosten abgeben möchte. In der Regel wird immer ein vollständiges Jahr abgefragt. Einzige Ausnahme kann sein, wenn beispielsweise die Ausbildung im März beendet wurde. Somit wird jetzt das komplette Vorjahr und aber auch der Zeitraum Januar bis März in einem  Bogen abgefragt und geprüft. Finde ich gut, dass die Kindergeldkasse diese Möglichkeit einräumt, da dies eine Erleichterung für alle Beteiligten darstellt.

Name, Vorname, Familienstand und wann das Kind geboren wurde, dürfte nicht weiter erklärungsbedürftig sein. Es gilt aber immer, nur ein Kind je Formular. Bitte gebe niemals nur eine Erklärung zur Werbungskosten für alle deine Kinder ab. Das dürfte schief gehen.

Punkt 1 – Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte

Dort ist anzugeben, wo sich die Ausbildungsstätte befindet und an wie viel Tagen diese besucht wurde.

Abgesehen davon ist auch mit anzugeben, welche Verkehrsmittel genutzt wurden. Entweder öffentliche oder eigene – zum Beispiel das Auto.

Die Frage nach der einfachen Entfernung in Kilometern kann man sich am besten beantworten, in dem man einer der zahlreichen Routenplaner im Internet benutzt. Mit diesem hier von Web.de habe ich gute Erfahrungen gemacht.

Punkt 2 – Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden

Im Handwerk und im Einzelhandel meist nicht so oft zu finden, sind doch Gewerkschaften gerade in der Industrie gut vertreten.

Sollte man dort auch als Azubi Mitglied sein, so kann man die Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten geltend machen. Die Quittung bzw. den Nachweis über die Mitgliedsbeiträge musst du im Original dem Schreiben über die Erklärung zu den Werbungskosten mit beilegen.

Diese werden dann von der Kindergeldkasse geprüft und die Nachweise werden anschließend wieder zurückgeschickt.

Punkt 3 – Aufwendungen für Arbeitsmittel

Meist werden alle benötigten Werkzeuge und Gegenstände von dem ausbildenden Betrieb zur Verfügung gestellt.

Doch kann es durchaus mal sein, dass man sich als Azubi auch Fachbücher oder Fachzeitschriften selber kauft oder sich besondere Berufskleidung wünscht.

Diese Ausgaben, mit Einreichung der Quittungen, sind ebenfalls als Werbungskosten anrechenbar.

Punkt 4 – Reisekosten

Erste Reaktion von jedem, der dieses Formular zum erstmal ausfüllt, dürfte etwas Unverständnis sein. Als Auszubildender hat man doch keine Reisekosten, oder?

Grundsätzlich nicht, aber der Besuch der Berufsschule gilt auch als Reise. Daher kann man die Kosten, die damit in Verbindung stehen, auch als Werbungskosten ansetzen. Sollten Seminare besucht worden sein, die der Arbeitgeber angeordnet hat, so sind diese auch mit absetzbar.

Private Bildung- und Übungskreise werden in der Regel nicht anerkannt. Das ist schade, da dies viele nutzen und sich damit gegenseitig unterstützen. Für mein Verständnis sollte so etwas zwar anerkannt werden, aber der Gesetzgeber sieht dort andere Regelungen vor.

Punkt 5 – Sonstige Werbungskosten

Hier hat man die Möglichkeit alle Kosten mit anzugeben, die in den vorherigen Fragen nicht mit angegeben werden konnten.

Das sind beispielsweise allgemeine Fortbildungs-, Bewerbungs-, und aber auch Umzugskosten.

Sogar die Angabe von den Kontoführungsgebühren ist möglich.

Punkt 6 – Übernahme der Kosten durch Ausbildungsbetrieb

Hat man bei den vorigen Fragen Kosten für verschiedene Reisen oder Fortbildungen geltend gemacht, so muss man hier nun eintragen, ob der Arbeitgeber sich daran beteiligt hat.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals drauf hinweisen, dass man zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet ist. Bei so etwas würde ich nicht schummeln, da es eigentlich immer nur eine Frage der Zeit ist, bis so etwas herauskommt.

Wichtige Hinweise

Anders als bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt, können bei der Erklärung zu den Werbungskosten gegenüber der Familienkasse keinerlei Pauschalen geltend gemacht werden.

Jegliche Angaben sind mit Quittungen im Original zu belegen.

Nur bei der Angabe zu den Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte werden Sie keine Nachweise erbringen müssen.

Wenn Du das Formular Erklärung zu den Werbungskosten der Kindergeldkasse zu schickst, dann immer nur per Einwurfeinschreiben.

Stell dir mal vor, du verschickst deinen Brief mit allen Nachweisen und Quittungen und dieser kommt bei der Familienkasse nicht an. Dann hast Du ein ziemliches Problem, da einige Quittungen unwiderruflich verloren sein dürften.

Also immer nur per Einwurfeinschreiben! Das Formular steht übrigens hier zum herunterladen bereit.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Ich wünsche euch alles Gute und eine erfolgreiche Woche
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Gelu Sorin Popescu
Oben-Links: ©panthermedia.net Jürgen Fälchle
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