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Mit welchem Schulabschluss kann man studieren? Teil 3: Fachhochschulreife

Mit welchem Schulabschluss kann man studieren? Teil 3: Fachhochschulreife

Bei der Fachhochschulreife werden zwei Begriffe unterschieden. Das sind zum einen das Abitur (allgemeine Fachhochschulreife) und dann das Fach-Abitur (fachgebundene Hochschulreife).

Voraussetzung für den Abschluss Abitur ist es, dass ein Gymnasium besucht und die Abschlussprüfung bestanden wird. Für die fachgebundene Hochschulreife gibt es verschiedene Wege, worauf später noch eingegangen wird.

Beide Abschlüsse berechtigen zum Studium an einer Hochschule oder Universität. Nicht immer verfügen die Hochschulen über genügend Studienplätze, um alle Bewerber aufnehmen zu können. Dann greift der Numerus Clausus. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen alle Interessierten nach festgelegten Regeln auswählen. Der Notendurchschnitt spielt dann zwar auch eine Rolle, er ist aber nicht ausschlaggebend. Weitere Kriterien sind die Zeitspanne, die zwischen Abitur und Bewerbung liegt oder die Auswahl nach einem Einstellungsgespräch.

Die fachgebundene Hochschulreife

fachgebundene Hochschulreife

Eine Möglichkeit, dass das Fachabitur erlangt wird ist der Besuch einer Berufsfachschule.

Voraussetzung dafür ist häufig, dass der Schüler den Realschulabschluss nachweisen kann. Wird im Abschlusszeugnis der Fachschule die bestandene Prüfung, sowie ein einjähriges Berufspraktikum nachgewiesen, dann steht dem Absolventen der Weg zum Studium frei.

Dabei muss allerdings beachtet werden, dass es sich nur um Studiengänge handelt, die auf die Ausbildung der Berufsfachschule aufbauen.

Schüler, die vor der 12. Klasse das Gymnasium verlassen, haben ebenfalls die Möglichkeit, das Fachabitur zu bekommen. Das gleiche gilt für jene, die dem Prüfungsstress nicht stand hielten und durchgefallen sind. Sie sollten sich auf ihre Fähigkeiten konzentrieren und sich an einer Berufsoberschule bewerben.

Der Lehrstoff ist hier auf einzelne Fachrichtungen ausgerichtet und mit dem Abschluss haben die Teilnehmer das Ziel fachgebundene Hochschulreife erreicht. In einigen Bundesländern genügt es, wenn sie ein Berufspraktikum durchlaufen oder eine Berufsausbildung abschließen.

Hochschulreife und der Numerus Clausus

Der Numerus Clausus

Gerade jungen Schulabgängern kann nur geraten werden, dass sie zunächst eine praktische Ausbildung in ihrem angestrebten Beruf absolvieren.

Besonders dann, wenn sie durch den Numerus Clausus nicht zum Studium zugelassen werden, können sie die Zeit sinnvoll nutzen.

Viele Ärzte schließen zunächst eine Ausbildung im medizinischen Bereich ab. Das kann der Krankenpflegeberuf oder der eines Rettungssanitäters sein.

Zum einen haben sie danach bessere Chancen zum Studium zugelassen zu werden und zum anderen sollte die praktische Seite eines Berufes nicht in Vergessenheit geraten. Die so gemachten Erfahrungen helfen jedem, im späteren Berufsalltag besser zurechtzukommen.

Die Hochschulreife nachholen

Hochschulreife nachholen

Häufig kommt es auch vor, dass Schüler keine Lust zum Lernen haben und sich unter Druck gesetzt fühlen. Sie wollen nur noch raus aus der Tretmühle Schule und Geld verdienen. Erst nach einigen Jahren erkennen sie, dass das ein Fehler war.

Auch sie haben alle Möglichkeiten, die Hochschulreife auf dem dritten Bildungsweg nachzuholen. Abendgymnasien bieten Kurse an, die berufsbegleitend durchlaufen werden können. Diese Form des Schulbesuches bringt einige Vorteile mit sich. Fragen und Probleme zum Lehrstoff werden direkt mit den Dozenten besprochen und diese gehen auf die Teilnehmer ein.

Die Kommunikation mit Gleichgesinnten hilft ebenfalls über manche Hürde hinweg. Eine andere Maßnahme der Lernwilligen wäre, dass sie die Hochschulreife an einer Fernschule nachholen. Dafür gibt es einige Anbieter, die sich durch gute Lehrmethoden einen Namen gemacht haben. Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollten die Fernschulen verglichen werden. Sehr hilfreich sind dabei Probesemester, die von vielen Akademien kostenlos angeboten werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Viele Grüße
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Sebastian Duda
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