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Elternunabhängiges Bafög

Elternunabhaengig Bafoeg beantragen

Elternunabhängiges Bafög

Elternunabhaengig Bafoeg beantragenMit der Berufsausbildungsförderung BAföG, gibt es in Deutschland ein Instrument, mit dem ein jeder sicher in die Zukunft blicken kann. Doch auch hier gibt es viele Unwägbarkeiten und gesetzliche Hürden zu beachten. Eine ist zum Beispiel die Beantragung des Elternunabhängigen BAföGs. Damit man weis worauf man sich hier einlässt und unter welchen Umständen man das Bafög beantragen kann, sollen hier die wesentlichen Fragen beantwortet werden.

Das Bafög

Im Internet gibt es mittlerweile unzählige Möglichkeiten seinen eigenen BAföG-Bedarf zu berechnen. In diese BAföG-Rechner gibt man einfach alle Angaben zum Einkommen ein und erhält dann einen Betrag, welcher einem von der BAföG-Stelle zu zahlen ist. Doch Vorsicht! Dies ist nicht immer die Summe, welche man am Ende auch erhält.
Nach der deutschen Gesetzgebung hat nur derjenige Anspruch auf BAföG, wer seinen Unterhalt und die Ausbildungskosten durch die eigenen Einnahmen nicht bestreiten kann. Hierbei wird auch der Verdienst des Lebenspartners, Ehegattens oder der Eltern angerechnet, denn diese sind unterhaltspflichtig.

Zu dieser Unterhaltspflicht zählt auch die Finanzierung der Ausbildung. So wird bei einer Antragsstellung auch immer das jeweilige Einkommen der genannten Personen in die Rechnung einbezogen. 

Allerdings können auch Fälle eintreten, in denen diese Unterhaltspflicht nicht mehr besteht. So erhält man unter diesen Konditionen Geld vom Staat. Geregelt sind alle Ausnahmen unter dem Paragrafen 11 Absatz 3 BAföG. Hiernach bleibt das Einkommen der Eltern dann außerbetracht, wenn deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Zu den weiteren Gründen zählen:

1. Der Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs.
2. Wenn das 30. Lebensjahr während eines Ausbildungsabschnittes vollendet ist.
3. Fünf Jahre Berufstätigkeit vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses.
4. Bei Absolvierung einer dreijährigen Berufsqualifizierung oder einer vorausgehenden längerfristigen Beschäftigung.

Der Erste und der dritte Punkt in dieser Aufzählung gelten allerdings nur dann, wenn der Auszubildende in der Zeit davor, keine Leistungen in Anspruch genommen hat und sich selbst ernähren und verpflegen konnte.

Unter diesen Umständen kann also eine BAföG-Auszahlung ohne das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen erfolgen. Im Folgenden soll nun beschrieben werden, wie diese Antragsstellung genau verläuft und was bei dieser grundsätzlich zu beachten ist. 

Elternunabhängiges BAföG beantragen

Im Grunde bleibt der Antrag für das BAföG unverändert. Da jedem Antrag ein Lebenslauf beizulegen ist, prüft das Amt anhand diesem automatisch, ob ein Anspruch auf elternunabhängiges BAFög besteht. Zu diesem Zweck sollte man all erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnsteuerkarten, Zeugnisse, Arbeitsverträge oder auch den letzten Gehaltsnachweis, dem Antragsschreiben beilegen, sodass ein lückenloser Lebenslauf entsteht.

Bafoeg BestimmungenAllerdings gibt es hier eine Ausnahme. Die automatische Prüfung erfolgt nicht, wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Hier muss das BAföG-Amt explizit auf diesen Umstand hingewiesen werden. Dies kann zu einer genaueren Prüfung des Sachverhaltes führen. So sollte man einen Antrag so rechtzeitig wie möglich stellen, denn das Amt wird sich eine Auskunft bei den Einwohnermeldeämtern geben lassen. Geprüft werden hierbei der letze bekannte Wohnort und das eventuelle Vorliegen von Ummeldebescheinigungen. Durch diesen Vorgang kann sich das Antragsverfahren in die Länge ziehen. 

Bewilligung vom Elternunabhängigen BAföG

Sollte BAföG ohne die Beteiligung der Eltern gewährt werden, so muss dies aber nicht der Betrag sein, welchen man selbst im Vorfeld errechnet hat.

Das Amt prüft, inwieweit neben dem Studium oder der Ausbildung noch eine zusätzliche Erwerbsarbeit möglich ist. So kann es sein, das weitere Unterstützungen von den zuständigen Sozialsicherungsbehörden gewährt werden muss, wenn der Betrag nicht ausreicht. Das BAföG-Amt prüft in regelmäßigen Abständen zudem auch, ob die Voraussetzungen für die Weiterzahlung des BAföGs noch gegeben sind oder ob sich gewisse Lebensumstände geändert haben. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass man gegenüber der zuständigen Stelle nachweispflichtig ist. 

Erwerbstätigkeit vor dem Studium

Wer vor dem Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre erwerbstätig war, dem wird das Einkommen der Eltern ebenfalls nicht angerechnet.

Hierbei darf es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung gehandelt haben. Wichtig ist nur, dass das Arbeitsverhältnis 5 Jahre am Stück ohne Unterbrechung bestand. Zudem muss nachgewiesen werden, das man von dem erzielten Einkommen leben konnte. Hierbei muss das Bruttoeinkommen mindest 120 Prozent des jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigem BAföG-Bedarfssatzes entsprochen haben. Berücksichtigt werden zum Beispiel auch der Wehr- oder Zivildienst sowie ein Freiwilliges Soziales Jahr.

Ausbildung und Arbeitsverhältnis

Wenn man BAföG ohne Elternbeteiligung beantragt, und es liegt zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag vor, welcher bescheinigt das man nach absolvierter Ausbildung insgesamt sechs Jahre tätig ist, so wird auch hier auf eine Anrechnung des Einkommens der Eltern verzichtet. Voraussetzung ist in den Meisten Fällen, das der Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. 

Fazit

BAföG ohne die Beteiligung der Eltern gibt es also wirklich nur unter sehr strengen Kriterien. Hier ist es sinnvoll, genau zu prüfen, ob sich eine Beantragung wirklich lohnt.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Juergen Hansmann
Artikelbild Mitte: ©panthermedia.net Randolf Berold