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BAföG Teil 3 – Was wird gefördert?

BAföG Teil 3 – Was wird gefördert?

BAföG 2012

Grundsätzlich ist es ja so, dass junge Menschen unter 30 das BAföG erhalten können.

Klar, es gibt natürlich Ausnahmen. So können ja auch über 30 -jährige das BAföG erhalten und aber auch unter 30 jährige das BAföG nicht erhalten.

In jedem Fall ist zu prüfen, ob die angestrebte Ausbildung auch förderfähig ist.

Die BAföG Grundlage

Generell wird immer nur die erste Ausbildung gefördert. Diese setzt sich aus der Schulausbildung und der Berufsausbildung zusammen.

Theoretisch ist es also möglich, sich erst die weiterführende Schulausbildung finanzieren zu lassen und danach eine berufsbildende Ausbildung wahrzunehmen.

Das eröffnet einem natürlich ganz andere Möglichkeiten und sichert einen in der kompletten Ausbildungsphase finanziell ab.

Grundsätzlich heißt es ja, dass nur die erste Ausbildung gefördert wird. Aber auch da gibt es Ausnahmen.

So können auch weitere Ausbildungen gefördert werden, wenn der Gesetzgeber dem zustimmt. Wenn man eine frühere Ausbildung abgebrochen hat, dann ist auch eine nochmalige Förderung für die neue Ausbildung möglich.

Bedingung ist, dass die vorherige Ausbildung aus einem wichtigen und nachweisbaren Grund abgebrochen wurde. Das können gesundheitliche Probleme, mangelnder Eignung oder auch Mobbing am Arbeitsplatz sein.

In jedem Fall ist es wichtig, sich mit dem Amt für Ausbildungsförderung auseinander zusetzen.

Welche Ausbildung wird gefördert?

Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, können folgende Formen der Ausbildung im Rahmen vom BAföG gefördert werden:

  • Fachoberschule
  • Berufsfachschule
  • Allgemeinbildende Schulen
  • Weiterführende Schulen

In manchen Fällen ist auch der Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Berufsaufbauschulen förderfähig.

Bei Akademien und privaten Fachschulen muss immer darauf geachtet werden, dass die Ausbildung bzw. der Abschluss auch anerkannt ist.

Die reinen Hochschulen stellen in der Regel kein Problem dar und sind ebenso fördertfähig wie alle anderen weiterführenden Schulen.

Die Bedarfssätze beim BAföG orientieren sich daran, ob der Schüler oder der Studierende noch zuhause wohnt, oder schon eine eigene Wohnung besitzt. Im Höchstfall sind bis zu 670 € an monatlicher Förderung möglich. Also eine ganze Menge, was der Staat dem Schüler zur Verfügung stellen möchte.

Steht man kurz vor dem Besuch einer der o.g. Schulen oder möchte entsprechende Weiterbildungen wahrnehmen, würde ich immer mit dem Amt für Ausbildungsförderung sprechen und mich dort ausführlich beraten lassen. Denn sicher, ist sicher!

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße
euer Simon

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