Familienkasse Stuttgart

Familienkasse Stuttgart

Familienkasse für Stuttgart

Wer Kinderzuschlag erhalten möchte, der muss sich dafür dann an seine Kindergeldkasse halten.

Eine Abweichung sind dabei Beamte und Arbeitnehmer die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Betroffenen Kinderzuschlag und Kindergeld über den Dienstherrn beziehen müssen.

Sind Sie in der üblichen Wirtschaft angestellt, zurzeit arbeitssuchend oder selbstständig, ist die örtliche Familienkasse für Sie zuständig.

Bei der Familienkasse für Stuttgart können Sie die Anträge einreichen, Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen, Probleme besprechen und ein persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Familienkasse und je Standort unterschiedlich, sodass im Zweifel vor dem Losfahren erst angerufen werden sollte.

Ihre zuständige Familienkasse für Stuttgart .

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Stuttgart

Es ist heute nicht mehr nötig, stets selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Bewilligung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.

Kindergeld: Hier alle Infos!

Im Wesentlichen steht das Kindergeld für Familien jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da unser Vater Staat weiß, dass Kinder eine Unmenge Geld kosten werden, werden Familien mit dieser Leistungsart belohnt.

Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man seinen Nachwuchs optimal fördern kann.

Hier bei uns ist es normal, dass das Geld für die Kinder ab dem ersten Tag der Entbindung ausgezahlt wird. Wichtig ist, dass man dafür einen Antrag stellt.

Es ist übrigens aber auch durchaus normal, dass das Kindergeld für Kinder die nicht in Deutschland leben gezahlt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Staat leben. Umfangreiche Aussagen zur Beantragung vom Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.

So kann man das eigene Kindergeld gut und einfach für für sich beantragen.

Der Staat hat die Bearbeitung vom Kindergeld für Familien wirklich sehr mühelos geregelt. An sich werden dabei kaum eigene Daten verlangt. Bei der Beantragung für das Kindergeld wird der Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“ verwendet. Geht es um einen Antrag für das weitere Kind, wird fast ausschließlich der Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ benutzt.

Prinzipiell werden bloß wesentliche Daten erfragt, wie beispielsweise den Vorname, den Nachname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch bekannt, die Daten des Ehegatten. Darüber hinaus ist es sehr relevant bei der Einreichung der Papiere mit anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst tätig ist oder in einem anderen Bezirk dem Nationalstaat dient. Zudem sollten die Kindergeldbezieher unbedingt darauf achten, dass sie ihre Bankdaten mit angeben, damit das Kindergeld auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Im Weiteren wird der Antrag noch unterschrieben zurückgesendet.

Wird nun das Formular auf das Kindergeld eingereicht, muss noch die richtige Geburtsbescheinigung für die Beantragung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Vier Bescheinigungen gibt es ingesamt: Die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld und halt auch die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld. Dieses Dokument sollte übrigens per Einwurfeinschreiben an die zuständige Behörde versendet werden.

Wenn nun wirklich alle Fragen auf dem Fragebogen komplett ausgefüllt wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Nachweise wie die Urkunde der Geburt werden dazu getan. Schon kann das Kindergeld für Familien monatlich überwiesen werden.

Bei den Personen im Staatsdienst sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich.

Infos wird man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.