Familienkasse Oberhausen

Familienkasse Oberhausen

Familienkasse für Oberhausen

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchte, der muss sich dafür dann an seine Kindergeldkasse wenden. Ausnahmen sind dabei Beamte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese das Kindergeld oder den Kinderzuschlag über den Arbeitgeber beziehen und beantragen können. Ist man in der freien Wirtschaft beschäftigt, oder aktuell arbeitssuchend, ist die normale Behörde für Sie zuständig.

In der Familienkasse für Oberhausen können Sie die Anträge einreichen, Kindergeld beantragen, Antworten erhalten und ein persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Behörde und je Ort verschieden, sodass sicherheitshalber vor dem Losfahren erst angerufen werden sollte.

Hier die zuständige Familienkasse für Oberhausen inklusive den aktuellen Kundenzeiten.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Oberhausen

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man seine Familienkasse anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen.

Kindergeld: Hier alle Informationen!

Das Kindergeld steht grundsätzlich jedem zu, der ein kleines Kind in Deutschland geboren hat. Die Steuergelder vom Bürger sind daür mit eingeplant, um die Familien besser zu unterstützen und das monatliche Auskommen aufzubessern.

Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man sein Kind ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Bloß von Zuwendungen allein lebt man nunmal nicht.

Im Großen und Ganzen wird ab dem ersten Tag der Entbindung auch das Kindergeld gezahlt. Wichtig ist, dass man immer einen Antrag stellt.

Das Kindergeld kann aber auch ausgezahlt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EWR- oder EU-Land sich aufhält – als Beispiel kann man nennen Island, Norwegen oder Liechtenstein. Bezogen auf das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens faszinierende Webangebote, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

Der Gesetzgeber hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich äußerst mühelos gemacht. An und für sich werden kaum eigene Angaben verlangt. Bei dem neugeborenen Kind in der eigenen Familie benötigt man den Fragebogen „KG1“. Wenn es sich hingegen um das zweitgeborene Kind handelt, was entbunden wurde, ist auch der gekürzte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendbar. Es ist im Übrigen bedeutend, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Erziehungsberechtigten nicht verheiratet, kann alternativ auch das Wort Ehegatte auf dem Fragebogen weggestrichen und Erzeuger oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Eltern getrennt lebend, so muss unten rechts, an der Stelle, an der grundsätzlicheigentlich der Vater unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden. Angestellte im ö.D. und Beamte dürfen das Kindergeld über ihren Arbeitgeber erhalten. Dort sollten sich diese auch im Vorfeld informieren, da die Antragsformulare abweichen können.