Familienkasse Düsseldorf

Familienkasse Düsseldorf

Familienkasse für Düsseldorf

Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten will, der muss sich dafür dann an seine Familienkasse wenden.

Abweichungen sind dabei Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, da diese Betroffenen Kinderzuschlag oder das Kindergeld über den zuständigen Arbeitgeber beantragen und beziehen müssen.

Sind Sie in der normalen Wirtschaft beschäftigt, oder zurzeit arbeitssuchend, ist die örtliche Behörde für Sie entscheidend.

In der Familienkasse für Düsseldorf dürfen Sie Ihre Formulare abgeben, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Fragen klären und das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Behörde und je Stadt verschieden, sodass besser vor einem Besuch auch erst angerufen werden sollte.

Hier die zuständige Familienkasse für Düsseldorf mit den Öffnungszeiten:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Düsseldorf

Immer wenn man das Kindergeld beantragen möchte, kann man die Familienkasse anrufen und sich die Dokumente zuschicken lassen, da das am einfachsten ist.

Für wen ist das Kindergeld für Familien angedacht?

Das Kindergeld für Familien steht im Wesentlichen jedem zu, der ein Kind in Deutschland gebärt. Dieses Geld von der Kindergeldkasse soll dazu dienen, dass die noch jungen Familien ein Stück weit finanziell unterstützt werden können, da die neue Situation für die Eltern schlecht zu kalkulierende Ausgaben mit sich bringen. Die Erziehungsberechtigten können darauf zählen, dass sie aufgrund vom Kindergeld regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch unerfahrenen Eltern auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich wichtig, damit man sein Kind optimal fördern kann.

Das Kindergeld wird hier bei uns für unsere Babys grundsätzlich ab dem Tag der Entbindung bis zur Volljährigkeit bewilligt. Ausgesprochen wichtig ist, dass man dafür die richtigen Papiere einreicht.

Das Kindergeld wird aber auch dann bewilligt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EWR- oder EU-Staat sich aufhält – beispielsweise Liechtenstein, Norwegen, Island.

Bezogen auf das Kindergeld gibt es im Netz übrigens informative Web-Angebote, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

Der Gesetzgeber hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich äußerst mühelos geregelt. Eigentlich werden dabei kaum persönliche Angaben verlangt.

Die grundsätzlichen Formulare für die Beantragung vom Kindergeld bestehen aus immer zwei Fragebögen. Dem „Hauptantrag auf Kindergeld“ und dem „KG1k“. Die Verwendung ist erheblich davon abhängig, ob es das erste oder zweitgeborene Kind in der Familie ist.

Grundsätzlich werden bloß wesentliche Informationen erfragt, wie beispielsweise den Vorname, den Nachname, das Geschlecht und das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und, sofern auch bekannt, die Angaben vom Papa des Kindes.

Arbeitet man für den ö.D., sollte man das auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die normalen Familienkassen zuständig, sondern die Dienststellen. Im Übrigen müssen die baldigen Bezieher vom Kindergeld wirklich darauf achten, dass sie ihre Bankverbindung mit anzeigen, damit ihnen das Kindergeld auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Im Weiteren wird der Fragebogen noch unterzeichnet zurückgesendet.

Bei dem Kindergeldantrag muss auch immer die Geburtsbescheinigung beigelegt werden. Kopien können nicht angenommen werden. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, die Daten via Einschreiben zu versenden. Für etwas mehr Klarheit, werden hier nochmal die vollständigen Geburtsbescheinigungen aufgeführt:

Es ist im Übrigen bedeutend, dass unbedingt beide Elternteile den Fragebogen für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Erziehungsberechtigten nicht verheiratet, kann das Wort Ehegatte auf dem Antrag weggestrichen und Vater oder Mutter hingeschrieben werden.

Für die Leute im öffentlichen Dienst sind die Arbeitgeber zuständig. Die gewöhnliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich.

Weitere Infos kann man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.