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Einkommen und Vermögen beim Kinderzuschlag

Einkommen und Vermögen beim Kinderzuschlag

Einkommen und Vermögen ist fast alles – leider. Einnahmen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit ( Angestellte, Arbeiter ), Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld ( bei Geburten ab dem 01.01.2007 ), Rentenzahlungen, Kapital- und Zinserträge, Einnahmen aus Vermietungen usw. usw.

Also Ihr merkt schon… Egal was Ihr bekommt, in der Regel zählt es als Einkommen. Eine Ausnahme sind beispielsweise Renten nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Leistungen der Pflegeversicherung. Die dürfen nicht angerechnet werden! Oft werden falsche Bescheide ausgestellt und diese mit eingerechnet. Dann immer unbedingt Einspruch erheben.

Liebe Grüße

Simon