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Wohngeldantrag – Wohngeld beantragen Teil1

Wohngeldantrag – Wohngeld beantragen Teil1

Niemand braucht sich schämen, wenn er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse staatliche Hilfen in Anspruch nehmen muss. Leider reichen aber genau aus diesen Gründen einige Mitmenschen beispielsweise einen Wohngeldantrag nicht ein.

Wir leben in einem Sozialstaat und die Gemeinschaft hilft denen, die nicht so reich gesegnet sind wie andere. Das gilt sowohl für den Antrag auf Arbeitslosengeld als auch für den Wohngeldantrag.

Wohngeld bekommt ein Haushalt nur auf Antrag und dann ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Leider scheuen sich ja noch immer einige Menschen vor der Bürokratie, dabei ist es gar nicht schwer, den Wohngeldantrag zu stellen. Falls die Bedingungen erfüllt sind, dann hat jeder einen Rechtsanspruch auf die Unterstützung.

Zunächst muss erstmal geklärt werden, ob einer Familie die Hilfe zur Miete oder der Lastenzuschuss für die Abtragung des selbst genutzten Eigenheims zusteht. Drei Faktoren spielen bei der Wohngeldberechnung eine Rolle und sind entscheidend bei der Frage, ob ein Anspruch besteht. Das sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des gesamten Einkommens und die Höhe der Belastung für Miete oder Abtrag.

Wohngeldantrag 2012

Wohngeldantrag

Zum Familieneinkommen zählen alle Einnahmen innerhalb eines Haushalts. Zu dem Verdienst durch ein Arbeitsverhältnis kommen unter anderem Mutterschafts-, Kranken- oder Arbeitslosengeld hinzu.

Ebenso Renten oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei der Belastung für Miete oder Lasten werden die Abgaben für Wasser, Abwasser und Müllentsorgung zur Nettomiete hinzugerechnet.

Die Berücksichtigung der hohen Ausgaben für das Heizen der Wohnung wurde im Jahr 2009 eingeführt.

Diese Kosten sollten klar aufgelistet werden, wenn der Haushaltsvorstand Wohngeld beantragen möchte. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen nicht alleine die Eltern mit ihren Kindern. Auch Verwandte können unter Umständen bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt werden. Sie müssen dafür im Haushalt leben und dürfen nicht von der Wohngeldzahlung ausgeschlossen werden.

Wohngeld beantragen

Wohngeld beantragen

Den Antrag erhält der Berechtigte bei der zuständigen Behörde. Hier wird er ebenfalls umfassend beraten und beim Ausfüllen der Formulare unterstützt. Eine andere Möglichkeit bietet das Internet.

Dort können nicht nur die Anträge heruntergeladen werden, auch Tabellen zur Berechnung des Wohngelds werden zur Verfügung gestellt.

Gute Informationen und ausführliche Beratung lassen die Aktion Wohngeld beantragen zu einem Kinderspiel werden. Einigen mag die Methode angenehmer erscheinen, da alles anonym abläuft. Nach dem Ausfüllen des Antrags und der Zusammenstellung von Unterlagen, schicken sie den Brief an die zuständige Wohngeldstelle ihrer Gemeinde.

Wurde der Antrag bewilligt, gilt das für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Sollte sich in dieser Zeit bei den Empfangsberechtigten etwas ändern, hat er den Sachverhalt unverzüglich zu melden. Vorstellbar sind hier die Aufnahme einer Tätigkeit durch die Hausfrau oder der Auszug eines Kindes. Wird das nicht angezeigt, muss mit einer Rückzahlung der erhaltenen Gelder gerechnet werden.

Wohngeld als Hausbesitzer

Wohngeld als Hausbesitzer

Ein Haus sein Eigen zu nennen, das ist immer noch der Traum von vielen. Die Belastung wurde genau berechnet und der Familie reicht der Rest zum Leben.

Dann wird der Hauptverdiener krank und das Einkommen sinkt. Auch in diesem Fall können die Betroffenen unter Umständen das Wohngeld beantragen. Das gilt übrigens ebenfalls für die Eigentumswohnung.

Selbst wenn der Wohngeldantrag in einigen Fällen abgelehnt wird, einen Versuch ist es immer wert. Die Antragsteller sollten immer daran denken, dass es ihr gutes Recht ist, den Antrag zum Lastenzuschuss zu stellen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute.

euer
Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann
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Unten-Links: ©panthermedia.net Diana Ruseva

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