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Wohngeld 2013 beantragen

Wohngeld 2013 beantragen

Wohngeld 2013
Wohngeld 2013

Immer weniger Wohnungen, die bezahlbare Mieten sowie akzeptable Heiz- und Energiekosten besitzen, stehen immer mehr Bürgern gegenüber, die bezahlbaren Wohnraum suchen.

Die allgemeine Kostensteigerung, der zunehmende Abbau an gut bezahlten Arbeitsplätzen und die steigenden Energiekosten sind Grund für den erhöhten Bedarf an günstigem Wohnraum.

So mancher muss seine geräumige Wohnung im fortgeschrittenen Alter zu Gunsten einer bezahlbaren Wohnung räumen. Vor allem wenn die Familie wächst, ist ein Wohnungswechsel immer sehr schwieriger. Immer mehr Menschen müssen daher das Wohngeld 2013 beantragen.

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Wohngeld: Ein Zuschuss zur Miete

Dank des vor mehr als vierzig Jahren verabschiedeten Wohngeldgesetzes hat jeder Bundesbürger oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis das Recht, Wohngeld zu beantragen. Voraussetzung ist aber, dass man ein Einkommen hat.

Es handelt sich nämlich nur um einen Miet- oder Lastenzuschuss, nicht aber um eine volle Mietübernahme. Prinzipiell kann man auch als Bewohner einer Eigentumswohnung Lastenzuschüsse beantragen.

Seit 2013 hat sich das Wohngeldgesetz jedoch in einigem geändert. Um die rechtswidrige Nutzung des Wohngeldes 2013 einzudämmen, dürfen die Ämter ab jetzt einen Datenabgleich mit anderen Institutionen vornehmen. Bezieht man beispielsweise Sozialleistungen wie Grundsicherung, Bafög, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II oder Ähnliches, wird der Anspruch auf Wohngeld per Datenabgleich überprüft. Teilweise ist es nämlich bereits in der Sozialleistung enthalten.

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Anspruch auf Wohngeld 2013?

Grundsätzlich wird das Bezugsrecht für Wohngeld davon abhängig gemacht, ob man bereits andere Sozialleistungen erhält oder nicht.

Lebt man gar nicht mehr in dem Haushalt, für den man Wohngeld beantragt hat, entfällt das Bezugsrecht genauso, als wenn man bereits in anderer Form anteiliges Wohngeld mit Sozialleistungen erhalten würde. Außerdem ist man nicht bezugsberechtigt, wenn man voll beschäftigt ist und ausreichend verdient.

Ob und wie viel Geld man erhalten könnte, kann man bereits vor einer Antragstellung ermitteln. Im Internet finden sich Wohngeldrechner, die Auskunft über die eventuelle Höhe dieser Hilfsleistung geben und die Bezugsbedingungen nennen. Dabei muss man sich als Antragsteller je nach Bundesland an andere Stellen wenden, um den Antrag zu stellen. Oft sind die Bürger-Ämter oder Wohngeldstellen des Sozialamtes zuständig. Studenten, die kein Bafög erhalten, sondern jobben, sind prinzipiell wohngeldberechtigt. Sie dürfen aber keine Sozialleistungen erhalten und müssen alleine leben. In einer Wohngemeinschaft ist nämlich nur ein einziges Mitglied bezugsberechtigt. Die Höhe der Bewilligung richtet sich auch weiterhin nach dem Einkommen in Relation zur Miethöhe und den im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern.

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Wohngeld 2013 beantragen

Wenn die Miethöhe steigt, die Energie- und Heizkosten sich summieren und das Restgeld vom Gehalt immer weniger wird, kann das Wohngeld die Existenzsicherung bedeuten. Die Beantragung ist auch deshalb von der Art des Wohnraumes unabhängig.

Ob man im Alt- oder Neubau lebt oder in einer Eigentumswohnung ein Heim gefunden hat oder ob die Miete bzw. das Nutzungsentgelt einer Preisbindung unterliegen, spielt für die Beantragung der Wohngeldleistung keine Rolle.

Jeder Haushalt hat laut Wohngeldgesetz das soziale Grundrecht, einen angemessenen Wohnungsstandard zu erhalten. Wer aufgrund der Kostenexplosion die Kosten nicht mehr stemmen kann, darf auf amtliche Unterstützung hoffen. Im Internet finden sich Informationsquellen, die einem in dem Bundesland weiterhelfen, in dem man lebt. Man kann oft sogar die entsprechenden Formulare herunterladen und bereits ausgefüllt zum Amt mitnehmen. Im Wohngeldrechner kann man ermitteln, ob sich das Ausfüllen der Fragebögen und die Beibringung der geforderten Unterlagen lohnen.

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Neben einem Erstantrag kann man auch einen Wiederholungsantrag und einen Erhöhungsantrag stellen. Die Bezugszeit beginnt rückwirkend mit dem Datum der Antragstellung.

Bildquelle
Artikelbild: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann

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