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Neues Mietrecht – Nachteile für Familien?

Neues Mietrecht – Nachteile für Familien?

Neues Mietrecht als Nachteil für Familien
Neues Mietrecht als Nachteil für Familien

Zum 01. Mai des Jahres wurde das Mietrecht geändert. Das neue Recht ist nach Angaben der Bundesregierung moderner und soll zum Klimaschutz beitragen.

Besonders im Bereich Modernisierung wurden die Regelungen für Vermieter vereinfacht. Mieterschutzverbände kritisieren das neue Mietrecht jedoch.

Es sei unnötig und kompliziert. Zudem würde es die Mieter stark in ihren Rechten und Interessen beschneiden. Das neue Gesetz sei zu einseitig aufgestellt worden, weswegen die Vereine eine klare Überarbeitung fordern.

[sws_yellow_box box_size=“640″]Inhalte des Artikels
Änderungen ab Mai 2013
Neuregelung benachteiligt Familien stärker
Mieterhöhungen widersprechen [/sws_yellow_box]

Änderungen ab Mai 2013

– Kündigungsfristen und Räumungsklagen

Ab dem ersten Mai sind deutsche Gerichte verpflichtet, Räumungsklagen vorrangig zu bearbeiten. Die Mietausfälle sollen so gemindert werden. Ergänzend dazu wurde das Recht der fristlosen Kündigung abgeschwächt. Vermieter dürfen nun bereits bei ausstehender oder nur teilweise gezahlter Kaution Mieter fristlos kündigen. Gleiches gilt für Mietrückstände. Die neue Regelung soll Vermietern helfen sich gegen sogenannte Mietnomaden zu wehren.

– Modernisierung

Die neue Reform des Mietrechts macht es in erster Linie Vermietern erheblich einfacher Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. Hintergrund sind die Klimaziele der Bundesregierung. Die energetische Sanierung von Gebäuden muss bundesweit um mindestens 2 % wachsen und Vermieter bräuchten mehr Anreize zur Modernisierung. So besagt die Neuregelung, dass Mietminderungen während der Sanierungsphase nicht zulässig sind, sofern der Umbau nicht länger als drei Monate dauert. Sollte die Wohnung durch die Sanierung jedoch unbewohnbar werden, sind Mietminderungen erlaubt. Außerdem dürfen Vermieter die Kosten für die Sanierung auf die Mieter umlegen. Maximal 11% der Umbaukosten sind jährlich von den Mietern zu tragen. Laut Bundesregierung sei diese Kostenumlage durchaus gerechtfertigt, schließlich profitieren die Mieter von der Sanierung, indem sie zukünftig Heizkosten sparen.

– Mieterhöhungen

Aufgrund der steigenden Mietpreise sollen Mieterhöhungen zukünftig gemindert werden. Bisher durften Vermieter die Miete jedes dritte Jahr um bis zu 20% erhöhen. Dieser Prozentsatz wurde nun auf 15 % herabgesetzt. Jedoch nur dann, wenn das Bundesland ein Ballungsgebiet auch als solches offiziell anerkennt. Andernfalls kann der Vermieter nach wie vor die Mieten bis zu 20% erhöhen.

Was man von neuem Mietrecht wissen muss

Neuregelung benachteiligtFamilien stärker

Der Vorteil der Energieersparnisse nach Sanierungen ist nur ein kleiner Trost für Mieter. Steigende Mieten aufgrund der Sanierung sind, laut Mieterverbänden, zu erwarten.

Besonders problematisch wird es in den Ballungsgebieten, wo schon jetzt eine Wohnungsknappheit herrscht. Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen haben es besonders schwer.

Noch tragischer werden die Folgen der Kostenumlage von Sanierungsmaßnahmen für Familien ausfallen. Die Kosten für Dämmung oder neue Heizungsanlagen können auf Mieter umgewälzt werden. In großen Wohnblocks mit vielen kleineren Wohnungen wären solche Umlagen für Mieter noch zu verkraften. Laut Mieterbund könnte das pauschal zu einer Mieterhöhung von 140 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung führen. Anders ist es bei kleineren Häusern mit weniger Wohnungen und dafür größeren Familienwohnungen, wie beispielsweise bei Zweifamilienhäusern. Die kompletten Sanierungskosten eines Zweifamilienhauses werden dann mit 11% jährlich auf lediglich zwei Mietparteien umgelegt. Der Mieterbund kommentierte dieses Umlageverfahren als unfair und ungerechtfertigt, da die Kosteneinsparungen für Heizung wesentlich geringer ausfallen.

Forum Recht: Schicksalsschläge im Mietrecht

Mieterhöhungen widersprechen

Ein Hoffnungsschimmer bleibt jedoch: Mieter und Familien an der Armutsgrenze können der Kostenumlage widersprechen. Nach Ankündigung der Mieterhöhung seitens des Vermieters können Mieter innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einlegen.

In einem gerichtlichen Verfahren muss, dann entschieden werden ob und in welcher Höhe der Mieter sich an den Sanierungskosten beteiligen muss.

Die Wahrscheinlichkeit, dass einkommensschwache Mieter oder Empfänger von Sozialleistungen einer Mieterhöhungen entgehen können, ist groß. Auch Familien mit nur einem Hauptverdiener könnten bei Widerspruch von horrenden Sanierungskosten verschont werden.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Andre Bonn

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