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Hartz IV mit 3 Kindern – Das steht Ihnen zu!

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Hartz IV mit 3 Kindern – Das steht Ihnen zu!

Seit dem 1. Januar 2014 gelten für alle Hartz IV Empfänger konkrete Bezüge, die Zuschüsse und Grundleistungen zusammenfassen. Gerade für Familien mit drei Kindern fällt das private Budget nicht üppig aus, wenn nur die Grundleistungen der Versorgung zur Verfügung stehen. Wir klären Sie im Folgenden darüber auf, was Ihnen wirklich zusteht.

Monatliche Bezüge: Hartz IV mit 3 Kindern

[dropcap]D[/dropcap]ie Regelleistung von 391 € stehen jedem Bundesbürger Deutschlands als Grundsumme zu. Einzige Voraussetzung für den Bezug stellt die Volljährigkeit eines Alleinstehenden dar. Ausgenommen von den Kosten für die Wohnung, handelt es sich bei diesem Regelsatz um die Gesamtsumme, die zum Lebensunterhalt genutzt wird. Bei Ehepartnern sieht die Situation etwas anders aus: In diesem Fall erhalten beide einen Regelbezug von 353 €. Lebt eine Person noch im Haus ihrer Eltern und ist unter 25 Jahre alt, stehen dieser Person 313 € im Monat zu.

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Die einzelnen Regelsätze in der Übersicht

  • Für ein Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren zahlt der Gesetzgeber 70 % der Grundsumme: das macht 261 €.
  • Ab einem Alter von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit erhöht sich dieser Satz auf 80 % und in der Folge auf 296 €.
  • Haben sich die Elternteile getrennt, erhalten Alleinstehende und getrennt lebende Elternteile 391 €.
  • In der Folge ergibt unsere Rechnung bei einer Mutter mit einem Kind einen monatlichen Regelbezug von 700 €.
  • Hat die Familie zwei Kinder, erreicht der monatlich Betrag 1200 €. Ausgenommen sind in diesem Fall die Wohnung und die Nebenkosten.

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Was steht Ihnen zu mit drei Kindern?

Sie sollten vorab wissen, welche Zusatzleistungen Ihnen zur Regelleistung zustehen. In diesem Fall ist von dem Mehrbedarf die Rede. So erhalten Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % zusätzlich, das macht 66,47 €. Sind Sie Alleinerziehende und haben 2-3 Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren, kommt es zu einem Mehrbedarf von 140,76 €.

Statistik: Höhe der Förderungen von Familien durch die Bundesregierung im Jahr 2010 (in Milliarden Euro) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

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Krankheitsbedingte Mehrkosten über dem Regelsatz

Anders sieht der Fall aus, bei Hartz IV mit drei Kindern. Erziehen Sie drei Kinder allein, erhalten Sie pro Kind 12 % Mehrbedarf: 46,92 €. Dieser Satz verbleibt bei bis zu maximal 60 % Ihrer Regelleistung, Sie kommen auf 234,60 €. Darüber hinaus kommt es auch zu einem Mehrbedarf, wenn krankheitsbedingt Zusatzkosten entstehen. Hier zahlt die Sozialkasse in Abhängigkeit von der Krankheit von 38,30 € bis hin zu 78,40 €. Bedenken Sie jedoch, dass im Hinblick auf den Mehrbedarf mit drei Kindern, die Summe dieser Aufschläge nicht den eigentlichen Bezug Ihres Regelsatzes übersteigen darf.

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Wussten Sie eigentlich? Der Staat übernimmt zudem keinerlei Kosten für Übergrößen, Brillen, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe.

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Was ist unter einem Mehrbedarf zu verstehen?

Der eigentliche Mehrbedarf bei Alleinerziehenden ist nicht mehr von der Hand zu weisen und im Paragraphen 21 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches eindeutig geregelt. Von einem Mehrbedarf ist dann die Rede, wenn es sich um eine zusätzliche Zahlung zur Regelleistung handelt. So ist ein Mehrbedarf als eine finanzielle Unterstützung und Hilfe vom Staat zu verstehen. In der Regel beläuft sich der Mehrbedarf auf 12 bis hin zu 60 %. Dabei stellt das Sozialgesetzbuch drei wichtige Merkmale fest, die gegeben sein müssen:

1. Zum einen die räumliche Bedingungen,
2. zum anderen die materielle und
3. immaterielle Bedingung.

So haben Sie nur dann Recht auf Mehrbedarf, wenn Sie allein die Pflege und Erziehung Ihrer Kinder übernehmen, diese allein versorgen und gemeinsam in einem Haushalt miteinander leben. Dabei ist nicht zwingend die Voraussetzung gegeben, dass es sich um leibliche Elternteile handeln muss. So greift dieser Mehrbedarf auch bei der Aufnahme und Versorgung von Pflegekindern.

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Fazit

  • Gerade Alleinerziehende mit drei Kindern müssen jeden Monat Ihr eigenes Budget penibel durchrechnen, um alle Nebenkosten und den Lebensunterhalt bewältigen zu können.
  • Daher sollten Sie sich genauestens informieren, was Ihnen im Hinblick auf Hartz IV mit drei Kindern eigentlich zusteht.
  • Sie können schließlich einen Mehrbedarf von 12 bis zu 16 % zuzüglich zur Regelleistung geltend machen. Dabei darf der Zuschuss niemals die Regelleistung übersteigen.
  • Haben Sie Fragen zu Ihren Bezügen, ist es sinnvoll, sich an die örtliche Familienkasse zu wenden und einen Beratungstermin zu vereinbaren. hier stellt man Ihnen gern die einzelnen Zuschüsse und Möglichkeiten zusammen.

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Links zur weiterführenden Information

http://www.rtl.de/cms/hartz-iv-das-steht-ihnen-zu-116529.html
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-kindergeld
http://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Sanda Stanca