Kindergeldkasse

Kindergeldkasse

Inhaltsverzeichnis

Antragssteller
Kinder mit Ausbildung
Kinder ohne Ausbildung
Verheiratete Kinder
Kindergeldkasse: Der Antrag
Auszahlung Kindergeld
Öffentlicher Dienst
Die Pflichten

Es wird im Internet viel über das Kindergeld und den Kinderzuschlag diskutiert. Die einen sagen, dass die Leistungen viel zu niedrig sind- gerade für junge Familien. Andere hingegen glauben, dass die staatliche Unterstützung der Kindergeldkasse eh schon sehr hoch bemessen ist. Doch wie sehen die allgemeinen Regelungen zum Kindergeld und Kinderzuschlag der Kindergeldkasse aus?

Voraussetzungen bei der Kindergeldkasse

Antragsteller

Das Kindergeld von der Kindergeldkasse wird grundsätzlich immer nur an die Eltern ausgezahlt. Genauer gesagt an einen Elternteil, da auch nur einer der Antragsteller sein kann.

Sollte sich das Kind außerhalb des Haushaltes der Eltern befinden, so können auch andere Personen die Rolle des Antragstellers übernehmen.

Es ist auch gar nicht unüblich, dass das Kind auch bei den Großeltern oder Stiefeltern aufgezogen wird. Diesen steht dann natürlich auch das Kindergeld der Kindergeldkasse zu. Bei besonders tragischen Fällen, wo das Kind beispielsweise in einem Heim untergebracht wurde, kann die Leitung des Institutes einen Abzweigungsantrag stellen. Bedeutet, dass die leibliche Mutter oder der leibliche Vater weiterhin der Antragsteller bleibt, doch das Kindergeld wird von der Kindergeldkasse direkt an das Heim überwiesen.

Kinder

Grundsätzlich besitzen alle Kinder den Anspruch auf das Kindergeld. Dieses wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Im Zweifel kann auch nach der Vollendung der Volljährigkeit das Kindergeld weiter geleistet werden. Das bedarf dann aber der genauen Überprüfung von der Kindergeldkasse.

Merke: Die generellen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld richten sich eher nach den Eltern. Nicht nach den Kindern.

Kindergeld in der Ausbildung

Wie oben bereits angedeutet, kann das Kindergeld auch nach der Vollendung der Volljährigkeit weiter bezahlt werden. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Kind bzw. die Eltern keine Nachweise über die Aktivitäten der Kinder erbringen. Das sieht ab dem erwachsenen Alter aber anders aus.

Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, können weiterhin das Kindergeld der Kindergeldkasse beziehen. Der Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte oder einer qualifizierten Fortbildung muss jedoch nachgewiesen werden. Ab 2012 muss jedoch das Einkommen des Kindes grundsätzlich nicht mehr nachgewiesen werden. Das ist eine enorme Erleichterung für die Eltern, Kinder und für die Sachbearbeiter der Kindergeldkasse. Immerhin stellt das Kindergeld eine wichtige, monatliche Unterstützung für die Eltern dar. Ich finde es gut, dass jetzt dort solche Erleichterungen beschlossen wurden.

Kindergeld ohne Ausbildung

Es ist heutzutage nicht immer einfach, direkt und ohne Probleme einen qualifizierten Ausbildungsplatz zu erhalten.

Damit diese Kinder aber nicht für ihre Bemühungen bestraft werden, sieht der Gesetzgeber auch hier den Anspruch auf das Kindergeld der Kindergeldkasse für gegeben an. Wichtig dabei ist, dass sich das Kind persönlich bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend meldet.

Kindergeld ohne Arbeitsplatz

Wurde das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann man sogar das Kindergeld beziehen, wenn man lediglich einen Arbeitsplatz sucht. Bei der Arbeitsplatzsuche endet der Anspruch auf das Kindergeld jedoch mit dem 21. Lebensjahr. Geleisteter Wehr- oder Zivildienst werden dabei angerechnet.

Wehr- und Zivildienst

Der Wehrdienst und Zivildienst wurde ja bereits abgeschafft.

Dennoch möchte ich diese Regelung nicht unter den Tisch fallen lassen, da im Zweifel für Prüfungen der vergangenen Jahre diese Regelung dennoch interessant sein kann. Die Kindergeldkasse kann in den Zeiten vom Wehrdienst und Zivildienst kein Kindergeld gewähren. Die geleistete Zeit, meistens neun Monate, können aber auf die gesamte Bezugszeit angerechnet werden.

Verheiratete Kinder

Kinder in eingetragenen Lebensgemeinschaften und in der ehelichen Bindung können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das Kindergeld beziehen.

Da dies aber von so vielen Faktoren abhängig ist, würde ich für weitere Informationen in jedem Fall die Kindergeldkasse kontaktieren.

Deine zuständige Kindergeldkasse findest du hier auf Litia.de in dem Ortsverzeichnis der Kindergeldkasse.

Antrag für die Kindergeldkasse

Jede Behörde in Deutschland benötigt mindestens einen Antrag oder Vordruck, um die gewünschten Leistungen erbringen zu können. Das, dass nicht immer einfach ist, kann sich wohl jeder vorstellen. Daher habe ich eine Anleitungsserie zu dem beantragen vom Kindergeld erstellt.

Die benötigten Anträge für die Kindergeldkasse findet man alle online in dem Portal der Arbeitsagentur. Die Dokumente sind recht übersichtlich aufgelistet worden, sodass man in der Regel gut damit zurechtkommen wird.

Auszahlung des Kindergeldes

Hat man nun also Nachwuchs bekommen und den Antrag auf Kindergeld bei der Kindergeldkasse gestellt, so dürfte recht zügig der Bewilligungsbescheid ins Haus flattern.

Auf diesem ist dann die monatliche Kindergeldhöhe und auch deine Kindergeldnummer abgedruckt.

Diese solltest du dir gut aufheben, da das die einzige Möglichkeit der Identifizierung in der Behörde darstellt. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für das erste Kind kann die Kindergeldkasse 184 € bewilligen. Ebenso für das zweite Kind. Ab dem dritten Kind gibt es eine leichte Erhöhung um sechs Euro, auf 190 € monatlich. Ab dem vierten Kind erhält man bereits jeden Monat 215 €.

Hat man also drei Kinder, ergibt sich ein monatlicher Anspruch in Höhe von 558 €. Das stellt für viele Familien, gerade in der Anfangsphase, doch eine erhebliche Erleichterung dar.

Auszahlungstermine der Kindergeldkasse

Anders wie bei den Leistungen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2, wird das Kindergeld nicht am Anfang oder Ende eines Monats überwiesen.

Vielmehr existiert ein Auszahlungsplan, der sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer richtet. Besitzt man die in Ziffer null, so kann man das Kindergeld sehr früh im Monat erwarten. Absteigend nach dem Wert der letzten Ziffer, wird das Kindergeld im Monat auch später ausgezahlt. Die neuen wird beispielsweise erst sehr spät im Monat ausgezahlt.

Die genauen Termine variieren immer, je nachdem wie viel Tage der Monat hat und wie die Wochenenden liegen. Die genauen Termine der Kindergeldkasse für die Auszahlung des Kindergeldes sind hier zu finden.

Achtung – öffentlicher Dienst hat andere Kindergeldkassen

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt diese Regelung übrigens nicht. Hier wird das Kindergeld monatlich mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.

Auch die allgemeingültige Kindergeldkasse ist nicht für die Angestellten im öffentlichen Dienst zuständig.

Sollte man selber im staatlichen Dienst arbeiten, so kann man sich an seinen Dienstherrn wenden, um das Kindergeld zu beantragen.

Pflichten gegenüber der Kindergeldkasse

Die Mitteilungspflicht gegenüber der Kindergeldkasse ist nicht zu unterschätzen. Immerhin ist das Kindergeld eine steuerliche Leistung und kann bei nicht bestimmungsgemäßen Bezug harte Konsequenzen nach sich ziehen.

Grundsätzlich sind alle Veränderungen direkt und sofort der Kindergeldkasse zu melden. Das trifft insbesondere zu, wenn sie eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufnehmen, Sie oder Ihr Ehegatte ins Ausland verziehen, einer ihrer Kinder den gemeinsamen Haushalt verlässt oder das Kind vermisst gemeldet werden muss oder verstorben ist.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

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