Generell besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn der Student sich beurlauben lässt. Für einen reinen Urlaub kann niemals Kindergeld gezahlt werden! Anders sieht es aus, wenn man aus einer Krankheit herraus sei Studium unterbrechen muss. Da kann das Kindergeld wie gewohnt weiter bezogen werden. Ein Nachweis von dem zuständigen Hausarzt wird grundsätzlich anerkannt und muss der Familienkasse zugeschickt werden.
Auch eine Unterbrechung wegen der Diplomarbeit ist legitim. Dieser Umstand wird aber genau geprüft. Wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens bestehen, kann die Zahlung des Kindergeldes doch noch eingestellt werden. Das ist meist eine Ermessenssache des Sachbearbeiters und die Vorschriften sind dort ziemlich schwammig. Ein Anhaltspunkt für die Entscheidung kann unter anderem sein, dass die Diplomarbeit im Urlaubssemester nicht fertig gestellt werden kann. Wenn man dann nicht mit Argumenten aufwarten kann, warum es nicht geschafft werden kann, wird es ziemlich eng.
Ein Praktikum, welches ein Bestandteil des Studiums ist, wird auch mit berücksichtigt. Das wäre dann ein Praxissemester. Dort wird dann auch Kindergeld weiter gezahlt.
Liebe Grüße
Simon