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Bezieher von Kindergeld mit Abzweigung – ACHTUNG!

Bezieher von Kindergeld mit Abzweigung – ACHTUNG!

Kindergeldbezieher die Ihren Anspruch mit einer Abzweigung geregelt haben aufgepasst! In einzelnen Fällen kann es passieren, dass diese Empfänger des Kindergeldes zu wenig erhalten. Durch die Kindergelderhöhung muss auch die Abzweigungssumme steigen. Tut diese es nicht, unbedingt bei der Familienkasse anrufen. Es sind nur einzelne Fälle, doch für einen Teil der Betroffenden ist die Erhöhung des Kindergeldes fast überlebenswichtig. Also wenn Du Dir unsicher bist, ruf die Hotline an und frag nach.

Beispiel:

3 Kinder vorhanden und eines hat den Abzweigungsantrag gestellt.

2 x 184 Euro + 190 Euro = 558 Euro gesamt

Das Kind mit der Abzweigung erhält nun 186 Euro! Vor der Erhöhung waren es nur 166 Euro bei insgesamt 3 Kindern.

Bezieher von ALG II sollten auch Ihre Kindergeldzahlungen überprüfen. Immerhin erhält das Kind bei einer Abzweigung meißt mehr ( ab dem 3.Kind ), als ein „Normalbezieher“. Das mehr an Kindergeld muss dem Träger unbedingt gemeldet werden, sonst droht am Ende eine Rückforderung.

Liebe Grüße

Simon

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