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Allgemeine Informationen zum Zivildienst

Allgemeine Informationen zum Zivildienst

Die Einberufung erfolgt seid Mitte 2008 immer zum Monatsanfang und ist Kindergeld schädlich. Es wird also kein Kindergeld gezahlt ( §63 EStG ). Der Anruf bei der Familienkasse ist bei oder vor der Einberufung sinnvoll, da sonst eine Überzahlung stattfinden könnte. Mehr Informationen in meinem älteren Artikel: -Hier klicken-

Das gleiche gilt auch für den Wehrdienst.

Liebe Grüße

Simon

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